Rechtsticker

20.06.1997
Unpünktliche MietzahlungKommt ein Mieter von Wohnraum mit seinen Mietzinszahlungen zwei Monatsmieten hintereinander in Rückstand, kann dies die fristlose Kündigung bedeuten. Bei Gewerberäumen reichen dagegen für eine fristlose Kündigung ständige unpünktliche Mietzahlungen und eine damit verbundene Vielzahl von Prozessen aus, um das Mietverhältnis zu beenden. Ständige unpünktliche Mietzahlungen sind als schwerwiegende Pflichtverletzungen einzustufen, die der Vermieter nicht zu akzeptieren braucht. Aktenzeichen: Bundesgerichtshof, Az.: XII ZR 60/95(jlp)

Unpünktliche MietzahlungKommt ein Mieter von Wohnraum mit seinen Mietzinszahlungen zwei Monatsmieten hintereinander in Rückstand, kann dies die fristlose Kündigung bedeuten. Bei Gewerberäumen reichen dagegen für eine fristlose Kündigung ständige unpünktliche Mietzahlungen und eine damit verbundene Vielzahl von Prozessen aus, um das Mietverhältnis zu beenden. Ständige unpünktliche Mietzahlungen sind als schwerwiegende Pflichtverletzungen einzustufen, die der Vermieter nicht zu akzeptieren braucht. Aktenzeichen: Bundesgerichtshof, Az.: XII ZR 60/95(jlp)

Kündigung eines Behinderten

Will ein Arbeitgeber einem Schwerbehinderten das Arbeitsverhältnis fristlos kündigen, so muß er innerhalb von zwei Wochen nach Kenntniserlangung des Kündigungsgrundes bei der Hauptfürsorgestelle die Zustimmung zur Kündigung einholen. Innerhalb dieser Frist muß der Arbeitgeber alle die für ihn maßgeblichen Kündigungsgründe benennen. Ein Nachschieben von Kündigungsgründen ist nicht zulässig. Aktenzeichen: Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg, Az.: 7 S 483/95(jlp)

Gebührenerfassung im Mobilfunk

Es gibt keinen Anscheinsbeweis für Dienstanbieter im Rahmen der Mobilfunknetze dahin, daß die automatische Gebührenerfassung richtig arbeitet und die Gebührenforderungen richtig sind, wenn innerhalb kurzer Zeit (hier: vier Tage) mit zwei Funktelefonen insgesamt reine Gesprächskosten - ohne Mehrwertsteuer - von rund 18.000 Mark vertelefoniert worden sein sollen. In einem solchen Fall ist die Möglichkeit, daß teure Auslandsgespräche geführt worden sind, nicht wahrscheinlicher als die eines technischen Fehlers oder einer fehlerhaften Gebührenerfassung. Der Mobilfunkanbieter muß daher den Beweis führen, daß der Teilnehmer tatsächlich diese Gebühreneinheiten vertelefoniert hat. Kann er diesen Beweis nicht führen, werden die Telefongebühren nicht fällig. Aktenzeichen: Landgericht Berlin, Az.: 5 O 68/95 (jlp)

Nur dringende Operation zählt

Haben Arbeitgeber und Arbeitnehmer den Urlaub des Arbeitnehmers gemeinsam festgelegt, so ist diese Urlaubsfestlegung dann hinfällig, wenn der Arbeitnehmer im Urlaub arbeitsunfähig krank wird, weil während der Arbeitsunfähigkeit der Urlaubsanspruch nicht erfüllt werden kann. Auf diesen Grundsatz kann sich der Arbeitnehmer aber dann nicht berufen, wenn er die Arbeitsunfähigkeit durch eine medizinisch nicht gebotene Entscheidung, sich während des gewährten Urlaubs einer Operation zu unterziehen, herbeigeführt hat. Aktenzeichen: Landesarbeitsgericht Köln, Az.: 2 Sa 132/96 (jlp)

Sturz auf der Rolltreppe

Kein Erfolg hatte die Klage eines Kunden gegen den Warenhausinhaber, auf dessen Rolltreppe er gestürzt war. Da der Kaufmann nachweisen konnte, daß die Rolltreppe von einem Fachunternehmen erstellt und erst wenige Wochen vorher durch den TÜV beanstandungsfrei überprüft worden war und auch sonst keine Auffälligkeiten an der Rolltreppe festzustellen waren, verneinte das Gericht eine Verletzung der Verkehrssicherungspflichten. Da der Kunde auch nicht vortragen konnte, wie und durch was er denn konkret gestürzt sein sollte, sah das Gericht keine Veranlassung, den Warenhausinhaber in die Haftung zu nehmen. In einer solchen Situation ist vielmehr die Annahme naheliegender, daß der Kunde durch eigene Unachtsamkeit gestürzt ist. Aktenzeichen: Oberlandesgericht Düsseldorf, Az.: 22 U 106/95 (jlp)

Quittung für Lohnansprüche

Eine auf einem Quittungsblock handschriftlich vom Arbeitnehmer verfaßte Erklärung, daß nach Auszahlung der zuvor quittierten Beträge "keine weiteren Ansprüche" mehr gegen den Arbeitgeber bestehen, ist dahingehend auszulegen, daß alle Lohnansprüche damit abgegolten sind. Hiermit sind dann auch Überstundenvergütungen erfaßt. Aktenzeichen: Landesarbeitsgericht Köln, Az.: 4 Sa 905/96 (jlp)

Probezeit in der Ausbildung

Auch in einem Berufsausbildungsvertrag kann zwischen den Vertragspartnern zunächst eine Probezeit vereinbart werden. Bestand aber zwischen dem Auszubildenden und dem Ausbildungsbetrieb in den letzten sechs Monaten vor Beginn des Ausbildungsverhältnisses schon ein Arbeitsverhältnis, so kann in dem Berufsausbildungsvertrag nur noch eine Probezeit von höchstens einem Monat vereinbart werden (ñ 13 Satz 2 Berufsbildungsgesetz). Die Vereinbarung einer längeren Probezeit ist bei solchen Konstellationen unwirksam. Aktenzeichen: Arbeitsgericht Wiesbaden, Az.: 6 Ca 3242/95(jlp)

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