Rechtsticker

22.05.1998

Vermieter muß Außenjalousien duldenDer Mieter ist berechtigt, vor den Fenstern der Wohnung Außenjalousien anzubringen, wenn Vermieterinteressen dadurch nicht beeinträchtigt werden. Das gilt auch dann, wenn im Mietvertrag vorgesehen ist, daß der Mieter für eine solche bauliche Maßnahme zuvor die Genehmigung des Vermieters einholen muß (Aktenzeichen: Amtsgericht Zeitz, Az.: 4 C 297/97). (jlp)

Doktorfirma

Übernimmt ein Kaufmann eine Firma, die bisher den Namen "Dr. X-Firma" geführt hat und führt er diesen Namen fort, obwohl er selbst den Doktortitel nicht führen darf, so wird dieser Firmenname dann zulässigerweise gebraucht, wenn diese Irreführung durch einen Nachfolgezusatz beseitigt wird. Dadurch wird sichergestellt, daß das Publikum mit einer akademischen Vorbildung des jetzigen Geschäftsinhabers nicht rechnen kann (Aktenzeichen: Bundesgerichtshof, Az.: I ZR 105/95). (jlp)

Skontofrist

Bei einer Skontoabrede: "Zahlbar innerhalb von 40 Tagen (beziehungsweise 45 Tagen) mit 3 Prozent Skonto" genügt für die Wahrung der Skontofrist die rechtzeitige Absendung des Verrechnungsschecks (Aktenzeichen: Bundesgerichtshof, Az.: VIII ZR 287/97). (jlp)

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