Rechtsverstöße auf der CeBIT

18.03.2005

Für einige Aussteller wird die diesjährige CeBIT noch ein rechtliches Nachspiel haben: Im Wettbewerb um das faszinierendste und modernste Produkt haben einige offenbar bei der Konkurrenz abgekupfert. Neun derartige Rechtsverstöße hat das Landgericht Braunschweig in diesem Jahr registriert und einstweilige Verfügungen erlassen. Einem Anbieter habe das Gericht etwa untersagt, einen MP3-Player auszustellen, der dem "iPod Shuffle" des Herstellers Apple auffällig ähnelte, sagte Richter Jochen Meyer, Vorsitzender der zuständigen Zivilkammer gegenüber der Nachrichtenagentur dpa. Auch das Logo der Computermesse wurde missbraucht: Eine englische Firma hatte Rechnungen mit dem "CeBIT"-Schriftzug an Unternehmen geschickt und von manchen sogar Geld erhalten.

Ein Nachspiel hatten auch einige Rechtsstreitigkeiten aus 2004. Sechs Unternehmen, die damals einstweilige Verfügungen gegen ausländische Konkurrenten erwirkt hatten, nutzten deren Rückkehr, um die Gerichtskosten zurückzubekommen.

Marzena Fiok

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