Reduzierung der Entfernungspauschale

01.03.2007
Der Wegfall der Entfernungspauschale hat auch Folgewirkungen für Zuschüsse des Arbeitgebers.

Der Wegfall der Pauschale für Entfernungen bis 20 KM zur Arbeitsstätte führt zu Folgewirkungen z.B. bei Fahrtkostenzuschüssen des Arbeitgebers oder bei der Gewährung von Jobtickets. Auch eine pauschal versteuerte Parkgebührenerstattung durch den Arbeitgeber geht nicht mehr bei Entfernungen zum Betrieb von weniger als 21 KM. Wegen verfassungsrechtlicher Bedenken sind bereits Musterprozesse anhängig (z.B. FG Mecklenburg-Vorpommern 1 K 497/06 und FG Baden-Württemberg 13 K 284/06 sowie 14 K 237/06). (mf)

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