Regierung schiebt Gesetzesriegel vor den 0190-M

14.11.2002
Der Missbrauch mit 0190-Nummern hat solche Dimensionen angenommen, dass sich jetzt auch die Bundesregierung einschaltet. Sie will in einer umfassenden Reform des „Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb" den Betrug mit 0190-Nummern eindämmen. Laut Matthias Berninger, Staatssekretär im Verbraucherschutzministerium, wird ein zentraler Bestandteil der Novelle ein Passus sein, der es ermöglichen soll „Unrechtsgewinne von schwarzen Schafen unter den Diensten abzuschöpfen". Man beabsichtige den „Abzockern" die Existenzgrundlage zu entziehen. Laut Berninger droht ihnen der Verlust aller Einnahmen.Hinzu kommt eine Erleichterung für den Geschädigten. Er wird bald nicht mehr selbst Klagen müssen, denn im neuen UWG soll ein „Straf-Schadensersatz" verankert werden. Dadurch sollen Richter auch dann Geldstrafen verhängen können, wenn der Geschädigte gar nicht selbst geklagt hat. Darüber hinaus sollen auch Verbraucherschutzverbände vor Gericht ziehen können. Dieses Gesetz wird voraussichtlich im kommenden Jahr in Kraft treten. Das bedeutet aber bis Ende des Jahres: Vorsicht bei 0190-Nummern!(go)

Der Missbrauch mit 0190-Nummern hat solche Dimensionen angenommen, dass sich jetzt auch die Bundesregierung einschaltet. Sie will in einer umfassenden Reform des „Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb" den Betrug mit 0190-Nummern eindämmen. Laut Matthias Berninger, Staatssekretär im Verbraucherschutzministerium, wird ein zentraler Bestandteil der Novelle ein Passus sein, der es ermöglichen soll „Unrechtsgewinne von schwarzen Schafen unter den Diensten abzuschöpfen". Man beabsichtige den „Abzockern" die Existenzgrundlage zu entziehen. Laut Berninger droht ihnen der Verlust aller Einnahmen.Hinzu kommt eine Erleichterung für den Geschädigten. Er wird bald nicht mehr selbst Klagen müssen, denn im neuen UWG soll ein „Straf-Schadensersatz" verankert werden. Dadurch sollen Richter auch dann Geldstrafen verhängen können, wenn der Geschädigte gar nicht selbst geklagt hat. Darüber hinaus sollen auch Verbraucherschutzverbände vor Gericht ziehen können. Dieses Gesetz wird voraussichtlich im kommenden Jahr in Kraft treten. Das bedeutet aber bis Ende des Jahres: Vorsicht bei 0190-Nummern!(go)

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