Regierungsbehörde: T-DSL-Gebühren der Telekom sind korrekt

02.04.2001
"Die aktuellen T-DSL-Anschlussentgelte der Deutschen Telekom AG sind regulatorisch nicht zu beanstanden", hat die Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post (RegTP) entschieden. Im Klartext: Die Telekom-Gebühren sind weder in Verdrängungsabsicht unter Kosten noch diskriminierend gestaltet. Genau dies hatte der Bundesverband der regionalen und lokalen Telekommunikationsgesellschaften (Breko) der Telekom vorgeworfen. Die RegTP konterte: "Die Kostenunterlagen ließen – trotz aller Unzulänglichkeiten im Detail – das Urteil zu, dass die von der Telekom verlangten Preise die entstehenden Kosten nicht in allen Angebotsvarianten decken. Dies ist bei der Kombination von T-DSL mit den verschiedenen ISDN-Varianten festgestellt worden, während im Paket mit dem Analog-Anschluss der T–DSL-Preis über den Kosten liegt." Der Telekom könne nicht verwehrt werden, ihre Größenvorteile bei der Preiskalkulation zur Geltung zu bringen. Anlaufverluste bei der Einführung neuer Produkte in Kauf zu nehmen, entspreche unternehmerischem Verhalten, begründete die RegTP ihre Entsche. Darüber hinaus will die RegTP darauf achten, dass die Zugänge für Internet-Prov und Online-Dienste diskriminierungsfrei angeboten werden. Die Regulierungsbehörde hat die Telekom nun dazu verpflichtet, die Engpässe bei der Freischaltung der DSL-Anschlüsse bis zum Sommer diesen Jahres und bis zum Herbst die langen Lieferfristen für die Carrier-Festverbindungen abzubauen. Ferner wird die Telekom verpflichtet, nun auch gemäß dEU-Beschluss vom vorigen Jahr die letzte Meile von den Vermittlungsstellen zu den Endkunden zu entbündeln. Dadurch ist die Telekom verpflichtet, Konkurrenten die Leitungen nicht nur komplett, sondern auch getrennt für verschiedene Dienste zu vermieten. Ja, wenn´s hilft! (mm)

"Die aktuellen T-DSL-Anschlussentgelte der Deutschen Telekom AG sind regulatorisch nicht zu beanstanden", hat die Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post (RegTP) entschieden. Im Klartext: Die Telekom-Gebühren sind weder in Verdrängungsabsicht unter Kosten noch diskriminierend gestaltet. Genau dies hatte der Bundesverband der regionalen und lokalen Telekommunikationsgesellschaften (Breko) der Telekom vorgeworfen. Die RegTP konterte: "Die Kostenunterlagen ließen – trotz aller Unzulänglichkeiten im Detail – das Urteil zu, dass die von der Telekom verlangten Preise die entstehenden Kosten nicht in allen Angebotsvarianten decken. Dies ist bei der Kombination von T-DSL mit den verschiedenen ISDN-Varianten festgestellt worden, während im Paket mit dem Analog-Anschluss der T–DSL-Preis über den Kosten liegt." Der Telekom könne nicht verwehrt werden, ihre Größenvorteile bei der Preiskalkulation zur Geltung zu bringen. Anlaufverluste bei der Einführung neuer Produkte in Kauf zu nehmen, entspreche unternehmerischem Verhalten, begründete die RegTP ihre Entsche. Darüber hinaus will die RegTP darauf achten, dass die Zugänge für Internet-Prov und Online-Dienste diskriminierungsfrei angeboten werden. Die Regulierungsbehörde hat die Telekom nun dazu verpflichtet, die Engpässe bei der Freischaltung der DSL-Anschlüsse bis zum Sommer diesen Jahres und bis zum Herbst die langen Lieferfristen für die Carrier-Festverbindungen abzubauen. Ferner wird die Telekom verpflichtet, nun auch gemäß dEU-Beschluss vom vorigen Jahr die letzte Meile von den Vermittlungsstellen zu den Endkunden zu entbündeln. Dadurch ist die Telekom verpflichtet, Konkurrenten die Leitungen nicht nur komplett, sondern auch getrennt für verschiedene Dienste zu vermieten. Ja, wenn´s hilft! (mm)

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