Regulierer: Vorwahl bleibt ortsgebunden

08.10.2004
Anbieter von Internet-Telefoniediensten dürfen ihren Kunden nicht beliebige Ortsvorwahlen zuteilen. Dies hat die Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post (Reg TP) verfügt. Neuzuteilungen sind ab 15. Oktober verboten, bereits zugeteilte Rufnummer mit "falscher", das heißt geographisch nicht zum Wohnort oder Firmensitz des Nutzers passender Vorwahl, müssen bis 01. August 2005 abgeschaltet werden. Bis dahin soll für ortsunabhängige Internet-Telefonanschlüsse mit der "032" eine eigene Vorwahl zur Verfügung stehen. Das Vorwahl-Problem entstand dadurch, das Voice-over-IP-Provider Rufnummern aus einem oder wenigen Ortsnetzen bundesweit für Internet-Telefonieanschlüsse anboten. Der Regulierer will mit der Anordnung nun sicherstellen, dass der Wohnort oder Firmensitz eines Anschlussinhabers auch weiterhin über die Vorwahl erkennbar bleibt. Außerdem hätte die Gefahr bestanden, dass Rufnummern in bestimmten Ortsnetzen knapp werden, wenn sie über das gesamte Bundesgebiet angeboten würden, so die Behörde. (haf)

Anbieter von Internet-Telefoniediensten dürfen ihren Kunden nicht beliebige Ortsvorwahlen zuteilen. Dies hat die Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post (Reg TP) verfügt. Neuzuteilungen sind ab 15. Oktober verboten, bereits zugeteilte Rufnummer mit "falscher", das heißt geographisch nicht zum Wohnort oder Firmensitz des Nutzers passender Vorwahl, müssen bis 01. August 2005 abgeschaltet werden. Bis dahin soll für ortsunabhängige Internet-Telefonanschlüsse mit der "032" eine eigene Vorwahl zur Verfügung stehen. Das Vorwahl-Problem entstand dadurch, das Voice-over-IP-Provider Rufnummern aus einem oder wenigen Ortsnetzen bundesweit für Internet-Telefonieanschlüsse anboten. Der Regulierer will mit der Anordnung nun sicherstellen, dass der Wohnort oder Firmensitz eines Anschlussinhabers auch weiterhin über die Vorwahl erkennbar bleibt. Außerdem hätte die Gefahr bestanden, dass Rufnummern in bestimmten Ortsnetzen knapp werden, wenn sie über das gesamte Bundesgebiet angeboten würden, so die Behörde. (haf)

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