Regulierung bei breitbandigen Internet-Anschlüssen kommt schneller als erwartet

24.07.2006
Die Bundesnetzagentur gibt der EU-Kommission und den Regulierungsbehörden der anderen Nationen mit ihrem Entwurf einer Regulierungsverfügung für den IP-Bitstrom-Zugang eine Steilvorlage.

Die Bundesnetzagentur hat der EU-Kommission und den nationalen Regulierungsbehörden der anderen Mitgliedsstaaten einen Vorschlag präsentiert, wie der IP-Bitstrom-Zugang in Deutschland geregelt werden könnte. Wie unsere Schwesterpublikation Computerwoche bereits berichtete, will die Bundesnetzagentur die Deutsche Telekom beim vornehmlich für den Breitband-Massenmarkt gedachten IP-Bitstrom-Zugang zu einem diskriminierungsfreien Angebot verpflichten. Außerdem soll der Ex-Monopolist eine getrennte Rechnungsführung zulassen und ein Standardangebot veröffentlichen. Die darin aufgeführten Preise für die Vorleistung für schnelle Internet-Zugänge muss sich der Carrier vorab von der Regulierungsbehörde genehmigen lassen.

Zurzeit können alternative Netzbetreiber ihre Netzinfrastruktur - sofern sie nicht die Teilnehmeranschlussleitung (TAL) komplett übernehmen - nur an einem von 51 ATM-Netzknoten (Layer 2) für den ATM-Bitstromzugang oder 73 Points of Presence (POP) (Layer 3) für den IP-Bitstrom-Zugang mit dem Datennetz der Telekom zusammenschalten. Die Provider sparen sich so zwar die Kosten für zusätzliche Hardware an den Vermittlungsstellen. Im Gegenzug stellt die Telekom diese Transportleistung der DSL-Daten zwischen den Vermittlungsstellen und den Netzknoten den angeschlossenen Netzbetreibern allerdings auch in Rechnung. Rund 90 Prozent der Umsätze geben die Reseller an den Bonner TK-Konzern weiter. Außerdem ist es den Providern nicht möglich, die Qualität ihrer Dienste sowie die Bandbreite selbst zu bestimmen, um sich von den DSL-Vorleistungsprodukten der Telekom zu differenzieren.

Nach dem Wunsch der Bundesnetzagentur kann die Telekom schon bald nicht mehr so freizügig schalten und walten: Nach der Vorlage des Entwurfs zum IP-Bitstrom-Zugang können die EU-Kommission und die nationalen Regulierungsbehörden der anderen Mitgliedsstaaten innerhalb eines Monats Stellung nehmen. Anschließend wird die Bundesnetzagentur dann endgültig entscheiden - unter "weitestgehender Berücksichtigung der Stellungnahmen". (Computerwoche/haf)

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