Regulierungsbehörde: Telekom muss Konkurrenten Internet-Pauschale anbieten

14.06.2002
Zugunsten der Konkurrenten der Deutschen Telekom hat die Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post (RegTP) entschieden, dass der deutsche Exmonopolist anderen Netzbetreibern den Zugang zum Internet via ISDN und Analogleitung zu einem Pauschalpreis ohne Zeittakt (Flatrate) anbieten müsse. Günstigere Pauschaltarife als bisher stehen nun an - vorausgesetzt, die Telekom setzt den Entscheid tatsächlich binnen sechs Wochen um, wie die RegTP ihr auferlegte. Die Regulierungsbehörde erklärte, die Telekom müsse in Zukunft Internet-Verbindungen über das reguläre Telefonnetz an 475 Knotenpunkten zu Pauschalpreisen offerieren. Bisher bot die Telekom in Abhängigkeit von der Nutzungsdauer Tarife an. Welchen Preis die Telekom verlangen wird, steht dahin. Gegen die Telekom hatte Telekommunikationsanbieter Mediaways geklagt, nachdem sein Kunde AOL Deutschland zwar seit Jahren eine Flatrate anbietet, doch Mediaways intern bis heute bei der Telekom Leitungen nach Nutzungsminuten abrechnen muss. Selbstredend zeigte sich die Telekom über den RegTP-Entscheid wenig erfreut. Sie sprach von einem „massiven Eingriff in die unternehmerische Freiheit", beklagte, nun müsse sie statt in breitbandige in schmalbandige Netze investieren und will, wie nicht anders zu erwarten, juristisch gegen die Entscheidung vorgehen. (wl)

Zugunsten der Konkurrenten der Deutschen Telekom hat die Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post (RegTP) entschieden, dass der deutsche Exmonopolist anderen Netzbetreibern den Zugang zum Internet via ISDN und Analogleitung zu einem Pauschalpreis ohne Zeittakt (Flatrate) anbieten müsse. Günstigere Pauschaltarife als bisher stehen nun an - vorausgesetzt, die Telekom setzt den Entscheid tatsächlich binnen sechs Wochen um, wie die RegTP ihr auferlegte. Die Regulierungsbehörde erklärte, die Telekom müsse in Zukunft Internet-Verbindungen über das reguläre Telefonnetz an 475 Knotenpunkten zu Pauschalpreisen offerieren. Bisher bot die Telekom in Abhängigkeit von der Nutzungsdauer Tarife an. Welchen Preis die Telekom verlangen wird, steht dahin. Gegen die Telekom hatte Telekommunikationsanbieter Mediaways geklagt, nachdem sein Kunde AOL Deutschland zwar seit Jahren eine Flatrate anbietet, doch Mediaways intern bis heute bei der Telekom Leitungen nach Nutzungsminuten abrechnen muss. Selbstredend zeigte sich die Telekom über den RegTP-Entscheid wenig erfreut. Sie sprach von einem „massiven Eingriff in die unternehmerische Freiheit", beklagte, nun müsse sie statt in breitbandige in schmalbandige Netze investieren und will, wie nicht anders zu erwarten, juristisch gegen die Entscheidung vorgehen. (wl)

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