Wasser, Strom, Waschmittel

Reinigung von Berufskleidung



Renate Oettinger war Diplom-Kauffrau Dr. rer. pol. und arbeitete als freiberufliche Autorin, Lektorin und Textchefin in München. Ihre Fachbereiche waren Wirtschaft, Recht und IT. Zu ihren Kunden zählten neben den IDG-Redaktionen CIO, Computerwoche, TecChannel und ChannelPartner auch Siemens, Daimler und HypoVereinsbank sowie die Verlage Campus, Springer und Wolters Kluwer. Am 29. Januar 2021 ist Renate Oettinger verstorben.
Unter bestimmten Umständen können die Kosten für die Reinigung der Berufskleidung auch dann als Werbungskosten geltend gemacht werden, wenn sie im eigenen Haushalt anfallen.

Ausgaben für Kleidung sind normalerweise nicht als Werbungskosten absetzbar. Eine Ausnahme gilt nur für typische Berufskleidung. Die Kosten für die Reinigung der Berufskleidung können nach einem Urteil des Finanzgerichts Nürnberg allerdings auch dann als Werbungskosten geltend gemacht werden, wenn sie im eigenen Haushalt anfallen. Abziehbar sind dabei Kosten für Wasser, Energie, Waschmittel und die anteilige Abnutzung und Instandhaltung von Waschmaschine und Trockner.

Wenn das Finanzamt den Abzug von Reinigungskosten für Arbeitskleidung erlaubt, können darunter auch die anteilige Abnutzung und Instandhaltung von Waschmaschine und Trockner fallen.
Wenn das Finanzamt den Abzug von Reinigungskosten für Arbeitskleidung erlaubt, können darunter auch die anteilige Abnutzung und Instandhaltung von Waschmaschine und Trockner fallen.
Foto: stockWERK - Fotolia.com

Es spielt keine Rolle ob die Berufswäsche gemeinsam mit Privatwäsche in einem Waschgang gereinigt wird oder in aufeinander folgenden Waschgängen. Die Ausgaben können auf der Grundlage der Kosten einzelner Waschmaschinenläufe geschätzt werden, wie sie von Verbraucherverbänden oder Herstellern ermittelt werden.

Das Gericht akzeptiert auch, wenn ausgehend von der jährlich anfallenden Menge der Berufskleidung die dafür insgesamt erforderliche Zahl zusätzlicher Waschmaschinenläufe bestimmt und mit den Kosten eines Waschmaschinenlaufs multipliziert wird.

Quelle:

WW+KN Wagner Winkler & Collegen GmbH, Steuerberatungsgesellschaft, Im Gewerbepark D75, D-93059 Regensburg, Tel.: 0941 58613-0, E-Mail: SGeigl@wwkn.de, Internet: www.wwkn.de

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