Rente und Entschädigung

05.02.2004

Ein Unternehmen darf betriebliche Rentenzahlungen nicht mit anderen Zuwendungen verrechnen. Ein Angestellter bekam vom Arbeitgeber zusätzlich zur Firmenrente auch noch eine so genannte Karenz-Entschädigung. Als Gegenleistung durfte der Mann zwei Jahre lang nicht für einen Konkurrenten arbeiten. Das Unternehmen verrechnete die Firmenrente aber mit der Entschädigung, zu Unrecht wie die Richter des Frankfurter Arbeitsgerichts nun befanden. Beide Zahlungen hätten unterschiedliche Zweckbestimmungen, dürften deshalb nicht in einen Topf geworfen werden.

AZ: 9 Ca 5824/02 Marzena Fiok

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