Computerfirma siegt vor Gericht

Reparatur beim Laptop-Kauf zumutbar

05.11.2010

Ursachenermittlung ist zumutbar

Alle drei Varianten lägen allerdings hier nicht vor. Es stehe zum einen nicht fest, dass die Mängel unbehebbar wären. Zum weiteren würde auch eine Vielzahl von Mängeln die Reparatur nicht unzumutbar machen. Schließlich könnten alle Mängel auch von einer Ursache herrühren. Es sei daher zumutbar, den Laptop zur Verfügung zu stellen, um die Ursache zu ermitteln. Auch ein etwaig dadurch eintretender Datenverlust spräche nicht gegen einen Nachbesserungsversuch. Sollte dies der Fall sein, hätte der Käufer einen zusätzlichen Schadenersatzanspruch. Ein Reparaturversuch gelte auch dann erst als fehlgeschlagen, wenn zwei Versuche erfolglos geblieben wären. Dies liege hier aber alles nicht vor.

Das Urteil ist rechtskräftig.

Henn empfiehlt, das Urteil zu beachten, und verweist Fragen u. a. auch auf die DASV Deutsche Anwalts- und Steuerberatervereinigung für die mittelständische Wirtschaft e. V. (www.mittelstands-anwaelte.de).

Weitere Informationen und Kontakt:

Michael Henn, Rechtsanwalt, Fachanwalt für Erbrecht, Fachanwalt für Arbeitsrecht und VdAA-Präsident, c/o Rechtsanwälte Dr. Gaupp & Coll, Stuttgart, Tel.: 0711 305893-0, E-Mail: stuttgart@drgaupp.de, Internet: www.drgaupp.de

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