Preissuchmaschinen

Richter hegen Zweifel an Vorschriften für Online-Händler

05.04.2017
Im Kampf gegen Wettbewerbsbeschränkungen im Online-Handel kann das Bundeskartellamt auf Rückendeckung vom Oberlandesgericht Düsseldorf hoffen.
Beim Einkaufen Preise vergleichen - Preissuchmaschinen bieten Online-Händlern eine gute Werbe- und Absatzmöglichkeit.
Beim Einkaufen Preise vergleichen - Preissuchmaschinen bieten Online-Händlern eine gute Werbe- und Absatzmöglichkeit.
Foto: Maria Savenko - shutterstock.com

Der Vorsitzende Richter Jürgen Kühnen signalisierte am Mittwoch in einer mündlichen Verhandlung, dass der 1. Kartellsenat in einem Pilotverfahren um den Sportschuhhersteller Asics erhebliche Zweifel an der Zulässigkeit einer Vertragsklausel hat, in welcher Asics seinen Vertragshändlern untersagt, Preissuchmaschinen zu benutzen.

Das Verbot stelle für die Händler eine Wettbewerbsbeschränkung dar, betonte der Richter. Ihnen werde damit eine Werbe- und Absatzmöglichkeit vorenthalten. In den Augen des Senats spreche viel dafür, dass dies unzulässig sei - auch weil das Verbot von Preissuchmaschinen nicht zur Qualitätssicherung notwendig sei.

Der Sportschuhhersteller Asics hatte bis vor gut zwei Jahren seinen Vertragshändlern untersagt, im Online-Handel Suchmaschinen für Preisvergleiche zu nutzen. Asics sah durch die Präsenz auf den Plattformen sein Premium-Image gefährdet. Das Bundeskartellamt wertete die Klauseln als unzulässige Wettbewerbsbeschränkung und untersagte sie. Denn die Verbote dienten "vorrangig der Kontrolle des Preiswettbewerbs". Asics will mit seiner Beschwerde vor dem Oberlandesgericht die Aufhebung dieser Verfügung erreichen. (dpa/ib)

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