Riesterrente oder Gehaltsumwandlung: Sozialabgaben nicht vergessen

27.06.2006
Beim Vergleich zwischen Riesterrente und Gehaltsumwandlung sollten Verbraucher auch die Sozialabgaben mitberechnen.

Arbeitnehmer haben die Wahl zwischen Riesterrente und Gehaltsumwandlung, wenn es um die staatlich geförderte Altersvorsorge geht. Um zu ermitteln, welche Variante mehr Vorteile bringt, wird in einer Vergleichsrechnung oft die Riester-Zulage der Steuerersparnis bei der Gehaltsumwandlung gegenübergestellt.

Bei dieser Kalkulation sollten Verbraucher jedoch berücksichtigen, dass die Beiträge zur betrieblichen Altersvorsorge per Gehaltsumwandlung nur noch knapp drei Jahre von den Abgaben für Kranken-, Pflege-, Arbeitslosen- und Rentenversicherung befreit sind, so der Tipp der InG-DiBa-Finanzexperten. Ab dem Jahr 2009 müssen für Beiträge zur betrieblichen Altersvorsorge Sozialabgaben gezahlt werden. Verbraucher sollten darauf achten, dass diese Abgabenpflicht in den Vergleichsrechnungen mit aufgeführt ist. (mf)

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