Risikobewertung

09.09.2004

Bei der so genannten Risikobewertung spielen nicht nur die rechtlichen, sondern auch die technischen und finanziellen Risiken eine Rolle und sind als Planungsfaktoren in die Überlegungen zur Vertragsgestaltung mit einzubeziehen.

In der Praxis ist die Risikobewertung häufig schwierig. Ein finanzielles Risiko lässt sich beispielsweise noch relativ einfach mit Bürgschaften abfangen. Die Risikobewertung von technischen Problemen ist dagegen schwieriger, da zum Teil im Rahmen von längeren Vertragsbeziehungen und Projekten unvorhergesehene Fälle auftreten können. Darüber hinaus können Risikofaktoren sich untereinander verstärken und miteinander vernetzt sein. Dies führt dazu, dass in vielen Bereichen das tatsächliche Risiko nicht geplant und errechnet werden kann.

Dennoch sollte die Risikobewertung als eigener Bestandteil der Vertragsplanung betrachtet werden. Folgende Risikofaktoren sind zu bewerten: technische Probleme, personelle und/oder organisatorische Probleme, Verständigungs- und Kommunikationsprobleme, finanzielle Schwierigkeiten, Veränderung von technischen Umgebungen und Märkten.

Das Eintreten der einzelnen Risikofaktoren ist mit einem Prozentsatz der Wahrscheinlichkeit zu bewerten. Daneben ist abzuschätzen, wie stark der Projekterfolg gefährdet ist, wenn sich mehr als ein Problem realisiert. Die Phase der Vertragsplanung ist der richtige Zeitpunkt, Risiken zu erfassen und zu bewerten, die für das Projekt mit hoher Wahrscheinlichkeit relevant werden können. So ergibt sich die Möglichkeit, Auffangplanungen mit in das Vertragskonzept einzubauen. Insbesondere wenn technische Veränderungen und Unwägbarkeiten zu befürchten sind, sollte im Vertrag ein Verfahren zur Änderung der vereinbarten Leistungen mit enthalten sein.

Steckbrief

Thomas Feil

Thomas Feil arbeitet seit 1994 als Jurist und ist in Hannover mit den Schwerpunkten EDV-, Internet-Recht und gewerblicher Rechtsschutz tätig. Er berät unter anderem das Bundesinnenministerium und die Akcent AG.

Kontakt: www.recht-freundlich.de

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