RoHS-Richtlinien: Kein Aus für Plasma-TV - vorerst zumindest

28.06.2006
Ab dem 1. Juli 2006 dürfen keine Waren, die laut den RoHS-Richtlinien gefährliche Substanzen enthalten, mehr in die EU eingeführt werden. Doch nach einem jüngsten Entscheid gibt es für Plasmabildschirme und andere Produkte vorläufig Ausnahmen.

Ab dem 1. Juli 2006 dürfen keine Waren, die laut den RoHS-Richtlinien gefährliche Substanzen enthalten, mehr in die EU eingeführt werden. Doch nach einem jüngsten Entscheid gibt es für Plasmabildschirme und andere Produkte vorläufig Ausnahmen.

Wie ComputerPartner in der Ausgabe 23/06 vom 8. Juni berichtete, sind die meisten Plasma-Bildschirme nicht frei von Blei (im Glas) und damit nicht wirklich RoHS-konform. Bei strenger Auslegung der ab dem 1. Juli 2006 geltenden Richtlinien über das Verbot der Einfuhr von Produkten mit gefährlichen Substanzen (RoHS) hätte es somit praktisch das Aus für den europäischen Plasma-TV-Markt bedeutet, stellte damals Meko-Analyst Rob Raikes süffisant fest.

Laut Panasonic, einer der wenigen Anbieter von RoHS-konformen Plasmabildschirmen, hat aber die gesamte Plasma-Panel-Industrie (Matsushita/Panasonic, Samsung, LG, Pioneer) gemeinsam bei dem für die RoHS-Direktive zuständigen Technical Adaption Committee (TAC) der Europäischen Kommission einen Antrag auf eine Ausnahmeregel gestellt.

Tatsächlich wurde dem TAC ein ganzes Packet von Ausnahmeanträgen vorgelegt, das auch weitere Produkte mit einschließt. Diesem wurde vom TAC am 22. Juni 2006 mit ausreichender Mehrheit stattgegeben. Am 26. Juni wurde die Europäische Kommission über die Vorlage informiert. Nun liegt es an dem Europäischen Parlament, darüber zu entscheiden.

Das letzte Wort habe der Europäische Gerichtshof, teilte eine Sachbearbeiterin der Europäischen Kommission ComputerPartner mit. Ob und inwiefern die Ausnahmen nur für eine bestimmte Zeit gelten, konnte sie nicht sagen. (kh)

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