Bundesnetzagentur hat entschieden

Routerfreiheit gilt auch bei Glasfaseranschlüssen

Peter Marwan lotet kontinuierlich aus, welche Chancen neue Technologien in den Bereichen IT-Security, Cloud, Netzwerk und Rechenzentren dem ITK-Channel bieten. Themen rund um Einhaltung von Richtlinien und Gesetzen bei der Nutzung der neuen Angebote durch Reseller oder Kunden greift er ebenfalls gerne auf. Da durch die Entwicklung der vergangenen Jahre lukrative Nischen für europäische Anbieter entstanden sind, die im IT-Channel noch wenig bekannt sind, gilt ihnen ein besonderes Augenmerk.
2015 hatte der Bundestag den Routerzwang abgeschafft. Bei Glasfaseranschlüssen wollten ihn TK-Verbände auf Umwegen wieder einführen. Die Bundesnetzagentur sieht jedoch keinen Grund dafür.
TK-Verbände sind mit ihrem Versuch, den Routerzwang durch eine Neudefinitionn des passiven Netzabschlusspunkts in Glasfasernetzen wieder einzuführen, bei der Bundesnetzagentur abgeblitzt.
TK-Verbände sind mit ihrem Versuch, den Routerzwang durch eine Neudefinitionn des passiven Netzabschlusspunkts in Glasfasernetzen wieder einzuführen, bei der Bundesnetzagentur abgeblitzt.
Foto: BritCats Studio - shutterstock.com

Die Bundesnetzagentur hat die freie Endgerätewahl ("Routerfreiheit") auch für Glasfaseranschlüsse in Deutschland bestätigt. Damit dürfen Kunden auch bei Glasfaseranschlüssen weiterhin das verwendete Endgerät frei auswählen. TK-Verbände wollten die von eine erbreiten Allianz von Herstellern erkämpfte und 2015 vom Bundestag beschlossene Regelung bei Glasfaseranschlüssen mit technischen Argumenten aushebeln.

Erreichen wollten sie das durch eine Neudefinition des Netzabschlusspunktes für Glasfasernetze. Die Bundesnetzagentur sah dafür jedoch keinen Anlass. Sie legte fest, dass die bisherige Regelung zum passiven Netzabschlusspunkt in Glasfasernetzen beibehalten wird. "Verbraucher in Deutschland haben so auch in Zukunft die volle freie Endgerätewahl direkt an ihrem Glasfaseranschluss", teilt dazu der Verbund der Telekommunikations-Endgerätehersteller (VTKE) mit.

Die Bundesnetzagentur folgte damit der Argumentation der Verbände nicht. Die hatten vorgebracht, die Nutzung eigener Endgeräte könne zu einer höheren Störanfälligkeit führen. Die Untersuchung der Bundesnetzagentur hat jedoch gezeigt, "dass den Interessen der Endnutzer und des Wettbewerbs durch die bislang geltende Regelung besser gedient wird."

Positives Signal für Digitalisierung in Deutschland

Der VTKE sieht die Entscheidung als positives Signal für die Digitalisierung in Deutschland. "Glasfaser ist die Zukunft. Verbraucher haben auch in Zukunft das Recht, bedarfsgerechte, energieeffiziente und hochwertige Endgeräte selbst zu wählen und zu nutzen, während Hersteller Innovationen ohne Einschränkungen weiter entwickeln können - so können beide das volle Potenzial des ultraschnellen Internets ausschöpfen."

Der europaweit tätige Verband gibt allerdings zu bedenken, dass die praktische Umsetzung das auf EU-Ebene 2015 verankerten Rechts in anderen Mitgliedsstaaten noch zu wünschen übrig lässt. Nur rund einem Drittel der EU-Mitgliedsstaaten ist die freie Endgerätewahl per Regulierung sichergestellt. Nutzer in anderen Ländern haben nach wie vor oftmals keine Möglichkeit, Endgeräte frei zu wählen und zu nutzen.

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