Rückforderung nicht möglich

09.12.2004

Hat der Arbeitgeber eine Prämienzahlung bereits überwiesen, so kann er diesen Betrag vom Arbeitnehmer nicht wieder zurückfordern.

Die Richter des Arbeitsgerichts Frankfurt gaben einer entsprechenden Klage eines Monteurs statt. Dieser hatte jährlich im November eine Sonderzahlung von zirka 370 Euro erhalten. So auch im vergangenen Jahr. Einen Monat später jedoch zog ihm der Arbeitgeber diesen Betrag vom Lohn wieder ab. Die Begründung: Er sei in der letzten Zeit häufig krank gewesen, sodass er keinen Anspruch auf die als Leistungsprämie gedachte Zahlung habe.

Ob die Prämie gezahlt wird oder nicht, hätte die Firma jedoch vor dem Fälligkeitstermin entscheiden müssen, so die Richter. Die Rückforderung einer bereits getätigten Zahlung sei nur in besonderen Fällen zulässig: nämlich bei einer ausdrücklichen Vorbehaltsklausel oder einer offensichtlichen Fehlerhaftigkeit.

Az. 9 Ca 2801/04

Bärbel Zöger

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