Rückgabe der Firmenschlüssel

30.09.2004

Ist ein Mitarbeiter bis zum Ende der Kündigungsfrist freigestellt, dann muss er auf Verlangen des Vorgesetzten sämtliche Dienstunterlagen und -schlüssel abgeben. Verweigert er die Herausgabe, riskiert er die fristlose Kündigung, so das Arbeitsgericht Frankfurt/Main.

Ein freigestellter Arbeitnehmer, der mit seiner Kündigung nicht einverstanden war, hatte juristische Schritte eingeleitet. Er weigerte sich mehrfach, die Gebäudeschlüssel, die EDV-Karte und andere firmeneigene Unterlagen zurückzugeben. Erst mehrere Tage nach Ablauf der ihm gesetzten Frist reichte er die Gegenstände nach.

Auch wenn das Arbeitsverhältnis bereits gekündigt ist, so die Richter, dürfe sich der Mitarbeiter nicht über die Anweisungen des Vorgesetzten hinwegsetzen.

Az. 1 Ca 204/04

Bärbel Zöger

Zur Startseite