Rückgabe sensibler Waren

26.08.2004

Auch beim Online-Kauf von sensiblen elektronischen Bauteilen muss dem Käufer ein Widerrufs- und Rückgaberecht eingeräumt werden. Ein Vertragspassus, der dieses Recht ausschließt, ist nicht zulässig. Ein Händler, der Produkte wie Motherboards und Speichermedien verkauft, hatte dies mit der Begründung versucht, dass sonst häufig beschädigte Ware zurückgesendet wird. Außerdem bestehe die Gefahr, dass die Artikel virenverseucht seien. Die Richter des Oberlandesgerichts in Dresden sahen die Rechte der Kunden als wichtiger an.

AZ 8 U 1535/01

Marzena Fiok

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