Rückgaberecht keine verbotene Zugabe

26.07.2001

Die Werbung eines Elektrohändlers mit einem auf 14 Tage befristeten Rückgaberecht beim Kauf von Fotoartikeln, Geräten der Unterhaltungselektronik und elektrischen Haushaltsgeräten stellt grundsätzlich kein Anbieten einer verbotenen Zugabe dar. Der Kunde wird hierdurch auch nicht unlauter beworben, sodass auch ein Mitkonkurrent diese Werbung hinnehmen muss (Bundesgerichtshof, Az.: I ZR 201/98). (jlp)

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