Einspruch bis 31.12.2008 dringend erforderlich

Rückwirkende Anerkennung als Freiberufler

06.11.2008
Welcher Steuerpflichtige träumt nicht davon, seine an das Finanzamt gezahlte Steuer erstattet zu bekommen? Diese Möglichkeit gibt es neuerdings in bestimmten Fällen für Informatiker. Von Peter Brenner.

Die Rede ist von solchen Informatikern, die bisher Gewerbesteuer entrichteten und es schaffen, das Finanzamt von ihrer Freiberuflichkeit zu überzeugen. Es winken nicht nur die Rückzahlung, sondern zusätzlich sechs Prozent Zinsen jährlich.

Viele Steuerpflichtige sind der Auffassung, dass Steuerbescheide, gegen die nicht fristgemäß Einspruch eingelegt worden ist, nicht mehr geändert werden können. Diese Ansicht ist falsch! Es gibt unter bestimmten Umständen sehr wohl rechtliche Mittel, auch einen an sich bestandskräftigen Bescheid anzugreifen und das Finanzamt zu veranlassen, diesen zu ändern oder aufzuheben. Voraussetzung dafür ist, dass gegenüber dem Finanzamt "neue Tatsachen" vorgetragen werden können.

Wie ist das Finanzamt zu überzeugen?

Es geht dabei um den Nachweis einer den Anforderungen entsprechenden Ausbildung, einer Tätigkeit im Bereich der Softwareentwicklung und der ingenieurvergleichbaren und ingenieurgemäßen Vorgehensweise. Häufig sind Informatiker der Ansicht, sie erfüllen diese hohen Anforderungen, nicht und zahlen verärgert die Gewerbesteuer. Ergibt eine erneute Überprüfung des Status, dass es sich doch um eine freiberufliche Tätigkeit handelt, dann sind diese Tatsachen dem Finanzamt strategisch glaubhaft zu machen.

Welche Fristen sind zu berücksichtigen?

Einem Selbstständigen, der seine Gewerbesteuererklärung für das Jahr 2002 erst im Jahr 2004 abgegeben hat, steht bis Ende 2008 die Möglichkeit offen, eine rückwirkende Anerkennung als Freiberufler ab 2002 zu beantragen. Es gilt eine Frist von vier Jahren ab dem Zeitpunkt der Abgabe der Gewerbesteuererklärung.

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