Rückzieher: Seagate-Festplatten doch wieder mit zwei Jahren Garantie

23.04.2003
Zum 1. November 2002 hatte Seagate die Garantie für Desktop--Festplatten auf ein Jahr gesenkt. Der Kostendruck ließ dem Unternehmen eigenen Angaben zufolge keine andere Wahl. Doch jetzt, ein knappes halbes Jahr später, besinnt sich Seagate auf alte Zeiten und gewährt – unter bestimmten Voraussetzungen – doch wieder zwei Jahre Garantie. Und zwar auch rückwirkend."Wir haben auf den Handel gehört", erklärt Hans-Dieter Blaser, Executive Director Distribution Sales EMEA bei der Seagate Technology GmbH, die Entsche. "Die Fachhändler befürchten viel ärger mit unw Kunden, die im Irrglauben sind, zwei Jahre Garantie zu besitzen", so Blaser. Das Entgegenkommen von Seagate beschränkt sich allerdings auf Privatanwender, die in der EU Festplatten zum Nachrüsten ihres Rechners gekauft haben.Blaser: "Wenn zum Beispiel ein Privatkunde am 1. Dezember 2003 beim Fachhändler antanzt und eine am 11. November 2002 gekaufte Festplatte beanstandet, würde die Garantie nicht mehr greifen. Wir kommen ihm aber entgegen." In diesem Fall würde dann "Garantie ist gleich Gewährleistung" bedeuten und die Festplatte kostenlos ausgetauscht oder repariert werden. "Der Händler kann dem Kunden eine 0800-Nummer aushändigen, über die er sich an uns wenden kann", führt Blaser aus. Der Vertriebsleiter betont aber, "dass wir zu diesem Schritt rechtlich nicht verpflichtet und wirtschaftlich nicht gezwungen sind."Mehr zu diesem Thema lesen Sie in der neuen ComputerPartner-Ausgabe 17/03. (tö)

Zum 1. November 2002 hatte Seagate die Garantie für Desktop--Festplatten auf ein Jahr gesenkt. Der Kostendruck ließ dem Unternehmen eigenen Angaben zufolge keine andere Wahl. Doch jetzt, ein knappes halbes Jahr später, besinnt sich Seagate auf alte Zeiten und gewährt – unter bestimmten Voraussetzungen – doch wieder zwei Jahre Garantie. Und zwar auch rückwirkend."Wir haben auf den Handel gehört", erklärt Hans-Dieter Blaser, Executive Director Distribution Sales EMEA bei der Seagate Technology GmbH, die Entsche. "Die Fachhändler befürchten viel ärger mit unw Kunden, die im Irrglauben sind, zwei Jahre Garantie zu besitzen", so Blaser. Das Entgegenkommen von Seagate beschränkt sich allerdings auf Privatanwender, die in der EU Festplatten zum Nachrüsten ihres Rechners gekauft haben.Blaser: "Wenn zum Beispiel ein Privatkunde am 1. Dezember 2003 beim Fachhändler antanzt und eine am 11. November 2002 gekaufte Festplatte beanstandet, würde die Garantie nicht mehr greifen. Wir kommen ihm aber entgegen." In diesem Fall würde dann "Garantie ist gleich Gewährleistung" bedeuten und die Festplatte kostenlos ausgetauscht oder repariert werden. "Der Händler kann dem Kunden eine 0800-Nummer aushändigen, über die er sich an uns wenden kann", führt Blaser aus. Der Vertriebsleiter betont aber, "dass wir zu diesem Schritt rechtlich nicht verpflichtet und wirtschaftlich nicht gezwungen sind."Mehr zu diesem Thema lesen Sie in der neuen ComputerPartner-Ausgabe 17/03. (tö)

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