Rückzieher: Seagate-Festplatten wieder mit zwei Jahren Garantie

24.04.2003
Als Seagate, Maxtor und Western Digital im vergangenen Herbst bekannt gaben, die Garantie für bestimmte Festplatten zu senken, gab es einen großen Aufschrei im Markt. Jetzt macht Seagate einen Rückzieher - zumindest teilweise.

Zum 1. November 2002 hatte Seagate die Garantie für Desktop-IDE-Festplatten auf ein Jahr gesenkt. Der Kostendruck ließ dem Unternehmen eigenen Angaben zufolge keine andere Wahl. Doch jetzt, ein knappes halbes Jahr später, besinnt sich Seagate auf alte Zeiten und gewährt - unter bestimmten Voraussetzungen - doch wieder zwei Jahre Garantie. Und zwar auch rückwirkend.

"Wir haben auf den Handel gehört", erklärt Hans-Dieter Blaser, Executive Director Distribution Sales EMEA bei der Seagate Technology GmbH, die Entscheidung. "Die Fachhändler befürchten viel Ärger mit unwissenden Kunden, die im Irrglauben sind, zwei Jahre Garantie zu besitzen." In der Tat sind vor allem Privatanwender, aber auch noch viele Händler verunsichert, wenn es um das Thema Garantie/Gewährleistung geht. Nur selten sind die Unterschiede zwischen diesen Rechtsansprüchen bekannt (siehe Kasten). "Mit unserer Entscheidung, unter bestimmten Voraussetzungen zwei Jahre Garantie zu geben, wollen wir den Handel beruhigen und ihm signalisieren, dass wir nicht arrogant sind", fügt Blaser hinzu.

Nur Privatkunden profitieren

Das Entgegenkommen von Sea-gate beschränkt sich allerdings auf Privatanwender, die in der EU Festplatten zum Nachrüsten ihres Rechners gekauft haben. Festplatten, die in Komplettsystemen verbaut sind, bleiben davon ebenso unberührt wie Festplatten im Besitz von Firmen.

Blaser: "Wenn zum Beispiel ein Privatkunde am 1. Dezember 2003 beim Fachhändler antanzt und eine am 11. November 2002 gekaufte Festplatte beanstandet, würde die Garantie nicht mehr greifen. Wir kommen ihm aber entgegen." In diesem Fall würde dann "Garantie ist gleich Gewährleistung" bedeuten und die Festplatte kostenlos ausgetauscht oder repariert werden. "Der Händler kann dem Kunden eine 0800-Nummer aushändigen, über die er sich an uns wenden kann", führt Blaser aus. Der Vertriebsleiter betont aber, "dass wir zu diesem Schritt rechtlich nicht verpflichtet und wirtschaftlich nicht gezwungen sind. Schließlich haben wir trotz der Garantiesenkung zuletzt keine Marktanteile verloren."

www.seagate.com

ComputerPartner-Meinung

Seagates (Rückzieher-)Entscheidung dürfte bei Privatkunden und Händlern für Erleichterung sorgen. Und Seagate selbst kann darauf hoffen, wieder im Sortiment jener Händler aufzutauchen, die sich seit Herbst erbost anderen Festplattenherstellern zugewandt hatten. Bleibt die Frage: Wem hat die Garantiesenkung überhaupt genutzt? (tö)

Gewährleistung versus Garantie

Die Gewährleistung - seit dem 1. Januar 2002 auf 24 Monate festgelegt und in §437 BGB verankert - betrifft immer nur die direkt miteinander in Kontakt tretenden Partner in einer Vertriebskette. Der Verkäufer steht bei der Gewährleistung dafür ein, dass die gehandelte Sache frei von Sach- und Rechtsmängeln ist. Die Beweislast für das Vorliegen eines Mangels trägt der Käufer.

Aussagen zur Garantie finden sich im §443 BGB. Bei ihr handelt es sich um eine zusätzliche, freiwillige Vereinbarung im Rahmen des Kaufvertrags, durch die der Verkäufer oder ein Dritter die Gewähr übernimmt, dass die verkaufte Sache eine bestimmte Beschaffenheit aufweist oder für eine bestimmte Dauer behält. Der Inhalt der Garantieleistung ist freigestellt, also nicht gesetzlich vorgeschrieben. Bei der Garantie muss der Garantiegeber nachweisen, dass der vom Käufer gerügte Mangel bei Gefahrübergang noch nicht bestand. (tö)

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