Patentklage

Samsung-Anwälte erhalten Einsicht in Apple-Lizenzabkommen mit HTC

26.11.2012
Apple hat mit HTC ein Lizenzabkommen abgeschlossen, das Samsung sehr neugierig gemacht hat. Das Unternehmen aus Südkorea ging dafür sogar vor Gericht - und bekam Recht. Wie die US-Zeitung Wall Street Journal berichtet, hat ein Richter in den Staaten angeordnet, dass die Anwälte von Samsung Zugriff auf die gesamten Vertragsunterlagen bekommen. Die Dokumente sind jedoch nicht für die Öffentlichkeit bestimmt.

Apple und HTC gaben vor wenigen Tagen bekannt, ihre Patent-Streitigkeiten beendet und ein gegenseitiges Lizenzabkommen für die nächsten 10 Jahre abgeschlossen zu haben. Details zu dem Abkommen wurden aber von beiden Seiten nicht genannt. Samsung behauptet, die Einsicht in die Verträge sei wichtig, um zu bestimmen, ob das Unternehmen tatsächlich die im großen Patent-Prozess von Apple beklagten Produkte vom Markt nehmen muss.

Sollte HTC Lizenzgebühren an Apple wegen der Patente zahlen, wegen derer Samsung zu einer Strafzahlung von über 1 Milliarde US-Dollar verdonnert wurde, könnten die Koreaner ein Verkaufsverbot ebenfalls mit Geld umgehen, so die Argumentation. Apple war schon vor dem Urteil des Richters bereit, den Anwälten von Samsung Akteneinsicht zu gewähren, berichtet das IT-Blog The Verge. Sie sollten aber nur eine redigierte Version bekommen, in der wichtige Bestandteile fehlen, unter anderem auch die Lizenzgebühren. Das lehnte der Richter ab, schränkte die Weitergabe der Informationen aber ausschließlich auf die mit dem Fall betrauten Anwälte von Samsung ein. Das Unternehmen selbst darf keine Einsicht bekommen, wie der Patentexperte Florian Müller in seinem Blog Fosspatents betont.

Trotz eines Geschworenen-Urteils, nach dem Samsung 1,05 Milliarden US-Dollar Schadenersatz wegen Patentverletzungen an Apple zu zahlen hat und sein Tablet Galaxy Tab 10.1 nicht länger in den USA anbieten darf, ist der monatelange Prozess zwischen den beiden großen Handy- und Tablet-Herstellern nicht vorbei. Wie das IT-Magazin Tech-Ex berichtet, soll das endgültige Urteil der vorsitzenden Richterin am 6. Dezember erfolgen. Vorher haben beide Parteien noch einmal Gelegenheit sich zu dem Geschworenen-Urteil zu äußern. AreaMobile/(bw)

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