Antrag abgewiesen

Samsung darf Galaxy Tab 10.1N und Galaxy Nexus weiter verkaufen

03.02.2012
Das Galaxy Tab 10.1 und das Galaxy Tab 8.9 dürfen weiterhin nicht in Deutschland verkauft werden, das Tablet Galaxy Tab 10.1N und das Smartphone Galaxy Nexus sind dagegen hierzulande weiterhin erhältlich. Ein Münchener Gericht hat einen Antrag von Apple auf eine Einstweilige Verfügung gegen den Verkauf dieser beiden Samsung-Geräte abgewiesen (AZ.: 21 O 26022/11).

Das Galaxy Tab 10.1 und das Galaxy Tab 8.9 dürfen weiterhin nicht in Deutschland verkauft werden, das Tablet Galaxy Tab 10.1N und das Smartphone Galaxy Nexus sind dagegen hierzulande weiterhin erhältlich. Ein Münchener Gericht hat einen Antrag von Apple auf eine Einstweilige Verfügung gegen den Verkauf dieser beiden Samsung-Geräte abgewiesen (AZ.: 21 O 26022/11).

Apple hatte seinen Antrag auf ein Verkaufsverbot für das Galaxy Tab 10.1N und das Galaxy Nexus auf ein technisches Patent gestützt. Das Patent soll sich laut Bloomberg auf Touchscreens für Smartphones und Tablets beziehen, auf ein Verfahren, das Nutzern beim Scrollen das Ende der Seite anzeigt. Dem Bloomberg-Bericht zufolge argumentierte Samsung, dass das Verfahren schon existierte, bevor Apple es sich per Patent schützen ließ. Das Münchener Landgericht sträubte sich offenbar dagegen, die Gültigkeit dieses Patents in einem Eilverfahren zu bewerten und auf dessen Grundlage ein Verkaufsverbot für Geräte des Konkurrenten zu erlassen.

Einstweilige Verfügungen auf Grundlage von technischen Patenten sind in Deutschland die Ausnahme, erklärt der Patentrechtsexperte Florian Müller in seinem Blog Foss Patents. Zum jetzigen Zeitpunkt vermutet Müller, dass das Münchener Gericht das von Apple gegen Samsung ins Feld geführte Patent eher als ungültig ansieht. Laut Müller ist es der zweite Angriff von Apple auf das Samsung Galaxy Nexus in Deutschland gewesen. (AreaMobile/bw)

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