Prozess in München

Samsung siegt gegen Toner-Händler

Armin Weiler kümmert sich um die rechercheintensiven Geschichten rund um den ITK-Channel und um die Themen der Distribution. Zudem ist er für den Bereich PCs und Peripherie zuständig. Zu seinen Spezialgebieten zählen daher Notebooks, PCs, Smartphones, Drucker, Displays und Eingabegeräte. Bei der inoffiziellen deutschen IT-Skimeisterschaft "CP Race" ist er für die Rennleitung verantwortlich.
In einem Prozess vor dem Landgericht in München ist Samsung gegen insgesamt vier Händler vorgegangen, die zu Samsung-Laserdrucker kompatible Tonerkassetten vertrieben haben.

Das Geschäft mit kompatiblem Druckerverbrauchsmaterial ist oft lukrativ. Die günstig hergestellten Patronen und Kartuschen werden häufig zu einem Bruchteil des Preises der Originalmaterialien vertrieben.

Tonerkartuschen, die Patente oder Gebrauchsmuster verletzten, machen den Originalherstellern das Leben schwer. Nicht selten muss der Zoll, wie hier auf der Paperworld in Frankfurt, einschreiten.
Tonerkartuschen, die Patente oder Gebrauchsmuster verletzten, machen den Originalherstellern das Leben schwer. Nicht selten muss der Zoll, wie hier auf der Paperworld in Frankfurt, einschreiten.

Nicht immer geht es dabei legal zu, denn die alternativen Verbrauchsmaterialien können mitunter Patente, Gebrauchsmuster oder sonstige Rechte der Originalhersteller verletzen. Diese versuchen natürlich nicht nur ihr geistiges Eigentum, sondern auch ihr Geschäftsmodell zu schützen, indem sie gegen Hersteller und Händler vorgehen, die die entsprechenden Supplies produzieren oder in den Verkehr bringen.

Nun konnte Samsung einen entsprechenden Prozess vor dem Landgericht in München gewinnen: Insgesamt vier Reseller, die Fremdtoner für den Samsung-Laserdrucker CLP-620 vertrieben haben, müssen nun den Vertrieb einstellen. Die Kartuschen verletzen demnach Samsung-Patente. Ein Einspruchsverfahren gegen die Patente beim Europäischen Patentamt ist noch anhängig. Gegen die Entscheidung können Rechtsmittel eingelegt werden.

Geistiges Eigentum muss geschützt werden

David SW Song, Senior Vice President of Printing Solutions Business bei Samsung äußert sich zufrieden über das aktuelle Urteil: "Die Klage soll unser geistiges Eigentum, die Rechte und Interessen unserer Kunden sowie der Unternehmen schützen, die legitim produzierte Tonerkassetten herstellen und vertreiben", erklärt Song. Man werde weiterhin gegen Reseller vorgehen, die nicht lizenzierte, zu Samsung-Druckern kompatible Toner, verkaufen, warnt er.

So versuchen die Hersteller nicht nur gegen Reseller vorzugehen, die die umstrittene Ware hierzulande in den Verkehr bringen. Auf Messen werden Hersteller und Großhändler mit ihren Produkten genau unter die Lupe genommen, um bereits im Vorfeld Plagiate, Fälschungen und Schutzrechtsverletzungen auszumachen. Im Januar konnte ChannelPartner den Zoll zusammen mit namhaften Druckerherstellern auf der Paperworld, der Leitmesse der Papier-, Büro- und Schreibwarenbranche, begleiten. Was die Beamten dort alles entdeckt haben, lesen Sie hier.

Zur Startseite