Gesetzliche Informationspflichten

Satire oder Verbraucherschutz?

24.04.2008
Die vom Gesetzgeber angeordneten Hinweis-, Belehrungs- und Informationspflichten nehmen beständig zu. Rechtsanwalt Ulrich Schulte am Hülse hält die meisten davon für Nonsens.

Seit dem der Verbraucherschutz zum allumfassenden Leitbild des gesetzlichen Handelns geworden ist, nehmen die vom Gesetzgeber angeordneten Hinweis-, Belehrungs- und Informationspflichten beständig zu, die vom Unternehmer in seiner Werbung abverlangt werden. Durchaus entscheidend ist dabei die Frage, von welchem Verbraucherleitbild der Gesetzgeber ausgeht.

Legt er seinem Handeln das Leitbild eines unbedarften und schlecht informierten Verbrauchers zugrunde, werden die abverlangten Informationspflichten entsprechend umfangreicher ausfallen. Geht der Gesetzgeber eher von einem gut informierten Durchschnittsverbraucher aus, wird der Gesetzgeber auf die Normierung von Informationspflichten über Selbstverständlichkeiten verzichten und sich bei der Ausgestaltung der Rechtsordnung auf diejenigen beschränken, die er als wesentlich und notwendig erkannt hat.

Die Tendenz der Rechtsordnung geht jedoch in die andere Richtung. Dies führt immer häufiger dazu, dass Informationspflichten über Selbstverständlichkeiten abverlangt werden und dabei auch vor unnützen Belehrungen nicht halt gemacht wird. Für den Unternehmer drohen im Einzelfall Ordnungsgelder bis zu 50.000,00 Euro. Die praktische Relevanz der Ordnungstatbestände mag gegenwärtig noch gering sein, da die Ordnungsgelder in der Praxis kaum durchgesetzt werden. Praktische Relevanz haben aber kostenpflichtige Abmahnungen durch Mitbewerber, die durchaus die Zeit und die Kraft finden, solche vom Gesetzgeber normierten Informationspflichten bei Nichteinhaltung zu verfolgen.

Für den Verbraucher bedeutet dies, dass sich Produkte und Dienstleistungen verteuern, weil der Unternehmer entweder qualifizierten Rechtsrat einkaufen oder nicht unerhebliche Kosten für Abmahnungen einkalkulieren muss. In nicht wenigen Fällen haben die gesetzgeberisch angeordneten Informationspflichten sogar satirischen Charakter.

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