Schadensersatz einfordern

18.03.2004

Wer von seinem Steuerberater schlecht beraten wird, kann ihn laut einem Urteil des Oberlandesgerichtes (OLG) Hamm dafür zur Rechenschaft ziehen. Steuerberater sind nämlich dazu verpflichtet, ihre Mandanten auf alle legalen Möglichkeiten der Steuerersparnis hinzuweisen. Tun sie das nicht, müssen sie Schadensersatz leisten.

So hätte ein Unternehmer Steuern sparen können, wenn er seine GmbH vor dem Verkauf in eine KG umgewandelt hätte. Der Steuerberater hatte es versäumt, den Inhaber darauf hinzuweisen, und muss nun Schadensersatz in Höhe der entgangenen Einsparung bezahlen. Die Richter begründeten dieses Urteil damit, dass sich der Steuerberater einer Pflichtverletzung schuldig gemacht habe und daher für den finanziellen Schaden haftbar gemacht werden könne.

Marzena Fiok

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