Technischer Fehler

Schadensersatz für Internetausfall

29.07.2013
Ein Nutzer, dessen Internetanschluss zwei Monate ausgefallen war, hat Anspruch auf Ersatz des Schadens.
Wer aus technischen Gründen vorübergehend keinen Webzugang hat, kann vom Anbieter Geld verlangen.
Wer aus technischen Gründen vorübergehend keinen Webzugang hat, kann vom Anbieter Geld verlangen.

Das Internet ist zu einem unverzichtbaren Bestandteil des Alltagslebens geworden. Der Bundesgerichtshof hat aus diesem Grund einem Nutzer Anspruch auf Schadenersatz gewährt, nachdem dessen Internetanschluss bei einer Tarifumstellung zwei Monate lang ausgefallen war (BGH, 24. Januar 2013, Az. III ZR 98/12).

Der Fall: Ein Kunde hatte seinen DSL-Anschluss auf einen anderen Tarif beim gleichen Anbieter umstellen lassen. Infolge eines vom Anbieter verursachten technischen Fehlers fiel der Anschluss zwei Monate lang komplett aus. Über den Anschluss liefen Festnetztelefon, Fax (Voice und Fax over IP) und der Internetzugang. Der Kunde forderte Schadenersatz – die Kosten für Prepaidkarten zum mobilen Telefonieren sowie 50 Euro am Tag für den Nutzungsausfall der drei Kommunikationswege.

In seinem Urteil gestand der Bundesgerichtshof dem Kunden einen Schadenersatzanspruch für den Ausfall des Internetanschlusses zu. Das Gericht betonte, wie wichtig das Internet auch im privaten Bereich für das tägliche Leben geworden sei. So nach Angaben der DAS. Auch die Prepaidkarte müsse ihm ersetzt werden. Für den Ausfall von Festnetztelefon und Fax gebe es keinen Schadenersatz, weil diese durch Handy und Post ersetzbar seien. Allerdings reduzierte das Gericht den Schadenersatz auf die für die Bereitstellung eines Internetanschlusses ohne Fax und Telefon und ohne den Unternehmensgewinn des Anbieters üblichen Kosten. Diesen Betrag muss die Vorinstanz nun berechnen. (oe)
Quelle: www.moneytimer.de

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