Schauerte: "Bürokratieabbau kommt voran"

09.07.2007

Einführung der Datenübertragung für Arbeitgeberbescheinigungen für Entgeltersatzleistungen, und Anspruch des Arbeitgebers auf Mitteilung von Krankengelddaten durch die Krankenkassen per Datenübertragung
Die Nutzung der bereits mit den Sozialversicherungsträgern abgestimmten Datensätze vermeidet bei den etwa 2,8 Millionen Abrechnungsstellen Stellen unnötige Kosten für mehrere hundertausend Kranken-, Verletzten-, Mutterschafts- und Kinderkrankengeldbescheinigungen.

Ersatz der Vorausbescheinigung nach § 194 SGB VI durch eine Sondermeldung im Meldeverfahren der Sozialversicherung
Von den Arbeitgebern auszustellende Verdienstnachweise für die letzten drei Monate vor Rentenbeginn werden durch Übermittlung im Rahmen des bestehenden Meldeverfahrens vereinfacht. Allein 2004 wurden rd. 800.000 Nachweise erstellt.

Übertragung der Betriebsprüfung der Unfallversicherungsträger auf die Betriebsprüfung der Rentenversicherung
Die Prüfung der Umlagen nach Unfallversicherungsrecht wird mit der Betriebsprüfung der Arbeitgeber durch die Rentenversicherungsträger zusammengefasst, und auf letztere übertragen. Die bisherige Doppelprüfung entfällt. (mf)

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