(Schein)selbständige EDV-Berater

29.07.1999

GLÜCKSTADT: Arbeit gibt es mit den Jahr-2000-Projekten und der Euro-Umstellung genug für deutsche EDV-Berater: Für viele freiberuflich Tätige werden hierzulande aber in Zukunft die Aufträge ausbleiben, so der Berufsverband Selbständige in der Informatik (BVSI). Denn schon jetzt würden aufgrund des Gesetzes gegen Scheinselbständigkeit viele Auftraggeber aus Angst vor möglichen Soziallasten lieber Systemhäuser mit Beratungsdiensten und der Entwicklung von maßgeschneiderten Softwarelösungen betrauen.Das Problem dabei sei aber, daß viele der Systemhäuser ihrerseits im grossen Stil Freiberufler eingesetzt hatten und nun zum Großteil auf Programmierer und Softwareentwickler im Ausland zurückgreifen müßten. Allein bei den deutschen EDV-Beratern sieht der Verband rund 30.000 Jobs in Gefahr. Der BVSI hat daher eine Verfassungsbeschwerde eingereicht, um das seit Anfang des Jahres gültige Gesetz stoppen. Denn nach derzeitiger Rechtslage sollen zwei von vier Kriterien entscheiden, ob jemand als scheinselbständig eingestuft werden soll: keine eigenen Angestellten ohne Berücksichtigung von Familienangehörigen, regelmäßige und im wesentlichen nur Aufträge eines Unternehmens, Eingliederung in die Arbeits- organisation des Auftraggebers und kein unternehmerisches Auftreten am Markt.

Da viele EDV-Berater und freiberufliche Softwareentwickler über Monate lang projektgebunden nur einen Auftraggeber haben, kann für die Prüfer der Rentenversicherungsträger schnell der Eindruck entstehen, daß der "Tatverdacht" der Scheinselbständigkeit besteht. BVSI-Justitiar Benno Grunewald zur Begründung der angestrebten Verfassungbescherde: "Das Gesetz verletzt im Hinblick auf selbständige Berater gleich mehrere Normen des Grundgesetzes, wie die Freiheit der Berufswahl, das Persönlichkeitsrecht oder auch Ehe und Familie sowie das Eigentumsrecht." (kh)

BVSI-Geschäftsführer Dirk Bisping befürchtet, daß sich das Gesetz gegen Scheinselbständigkeit als "Jobkiller" erweisen wird.

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