Schlappe für Verbraucherschützer im Streit gegen Microsoft

14.02.2001
Die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen hat vom Münchner Landgericht eine einstweilige Verfügung aufgebrummt bekommen: Erwirkt wurde sie von der Firma Microsoft, der Anlass war die Beschwerde der Verbraucherschützer gegen den "Aktivierungsschlüssel", mit dem die kommenden Windows- und Office-Versionen freigeschaltet werden sollen (ComputerPartner online berichtete) . Die Verbraucherzentrale hatte auf ihrer Website den Kunden einen Musterbrief zur Verfügung gestellt, mit dem sie beim Händler eine frei installierbare Version der Software verlangen sollten. Jetzt musste sie die entsprechenden Texte aus dem Internet entfernen. Wie die Verbraucherschützer melden, sei die einstweilige Verfügung ohne Anhörung erfolgt, nun wollen sie juristische Gegenmaßnahmen prüfen. (st)

Die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen hat vom Münchner Landgericht eine einstweilige Verfügung aufgebrummt bekommen: Erwirkt wurde sie von der Firma Microsoft, der Anlass war die Beschwerde der Verbraucherschützer gegen den "Aktivierungsschlüssel", mit dem die kommenden Windows- und Office-Versionen freigeschaltet werden sollen (ComputerPartner online berichtete) . Die Verbraucherzentrale hatte auf ihrer Website den Kunden einen Musterbrief zur Verfügung gestellt, mit dem sie beim Händler eine frei installierbare Version der Software verlangen sollten. Jetzt musste sie die entsprechenden Texte aus dem Internet entfernen. Wie die Verbraucherschützer melden, sei die einstweilige Verfügung ohne Anhörung erfolgt, nun wollen sie juristische Gegenmaßnahmen prüfen. (st)

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