Schlechte Auftragslage ist noch lange kein Kündigungsgrund

29.08.2002
Eine schlechte Auftragslage kann von einem Unternehmen nicht pauschal als Begründung für betriebsbedingte Kündigungen herangezogen werden. Damit wurde den Klagen von vier Arbeitnehmern gegen eine Kartonfabrik stattgegeben und die ausgesprochenen betriebsbedingten Kündigungen als unwirksam erklärt.

Eine schlechte Auftragslage kann von einem Unternehmen nicht pauschal als Begründung für betriebsbedingte Kündigungen herangezogen werden. Damit wurde den Klagen von vier Arbeitnehmern gegen eine Kartonfabrik stattgegeben und die ausgesprochenen betriebsbedingten Kündigungen als unwirksam erklärt.

Das Unternehmen muss darlegen, wie sich ein Auftragsrückgang und gesunkene Umsatzzahlen konkret auf die betroffenen Arbeitsplätze auswirkt, wenn es betriebsbedingte Kündigungen aussprechen will.

Darüber hinaus müssen soziale überlegungen bei der Entscheidung eine Rolle spielen. So seien etwa das Alter, die Betriebszugehörigkeit und Unterhaltsverpflichtungen der von der Kündigung betroffenen Mitarbeiter zu berücksichtigen (Arbeitsgericht Frankfurt/Main, Az.: 7 Ca 4356/01). (jlp)

Zur Startseite