Billiger als eine Klage

Schlichtungsstellen helfen Bankkunden

01.02.2008
Bei Unstimmigkeiten mit dem Geldinstitut muss man nicht gleich klagen. Billiger und sinnvoller ist es häufig, die Hilfe der Ombudstelle zu suchen.

Bei Unstimmigkeiten mit dem Geldinstitut muss man nicht gleich klagen. Streitet man sich über Gebühren, Kredite oder Verluste durch falsche Beratung, kann man als Bankkunde erst einmal die zuständige Ombudsstelle anrufen. Der Ombudsmann prüft den Sachverhalt, fordert gegebenenfalls zusätzliche Informationen an und erlässt schließlich einen Schlichtungsvorschlag.

Für die Banken ist dieser Schlichtungsspruch bindend, solange der strittige Betrag nicht höher ist als 5.000 Euro. Liegt er darüber, muss das Kreditinstitut den Schlichtungsspruch nicht akzeptieren. Ausnahme: Öffentliche Institute wie Volks- und Raiffeisenbanken sind nicht an die Schlichtungssprüche ihrer Obleute gebunden, folgen in der Regel aber trotzdem deren Empfehlungen.

Ist man als Kunde mit dem Schlichtungsvorschlag nicht einverstanden, kann man schon bei geringeren Streitsummen den Klageweg wählen. Solange das Schlichtungsverfahren der Ombudsstelle läuft, verjähren die Ansprüche des Kunden nicht. Schlichtungsinstanz der privaten Geldinstitute wie Deutsche Bank, Postbank, Dresdner, Commerzbank oder Bayerische Hypo ist der Ombudsmann der privaten Banken, erreichbar unter www.bankenverband.de. Kunden der Volks- und Raiffeisenbanken wenden sich an www.bvr.de.

Die Sparkassen unterhalten verschiedene Schlichtungsstellen jeweils bei den regionalen Sparkassenverbänden. Bei Bedarf einfach in der heimischen Geschäftsstelle nachfragen. Einen Schlichter kann man allerdings nur einschalten, solange man noch kein Gericht angerufen hat. Auch wer bereits einen außergerichtlichen Vergleich mit der Bank geschlossen hat, kann nicht nachträglich noch eine Schlichtungsstelle anrufen. Quelle: www.moneytimes.de (mf)

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