Schlupfloch Internet endlich besteuern?

25.11.2004

Erinnern Sie sich noch an den Herbst 2000? Da hatte unser Eichel Hansi schon einmal mit seiner Idee die privaten und professionellen Schieber im Internet aufgeschreckt. Die Halbwertzeit solcher Geistesblitze kann also auf vier Jahre fest definiert werden. Bei einer fiktiven Konferenz der letzten fünf Intellektuellen aus der ehemaligen Ost- und Westzone im Jahre 2008 sind die Eckpunkte für diese Reform festgelegt worden. Die Zukunfts- und Standortsicherungsreform (ZuSs) soll die 2007 in einer Volksabstimmung abgesetzte Hartz-Reform ablösen. Punkt eins sieht die Besteuerung sämtlicher Auslandsüberweisungen vor, um die in Deutschland erwirtschafteten Erträge im Land zu halten. Unter Punkt zwei wird der Warentransfer für den virtuellen Handel besteuert, die eigentliche Internetsteuer. Zur Mehrwertsteuer, die endlich auch beim Privatverkauf wirksam wird, wird für alle Geschäfte nach dem Fernabsatzgesetz eine vierprozentige Sozialsicherungssteuer erhoben, die anteilig in die gesetzliche Kranken-, Renten-, Sozial- und Arbeitslosenkasse fließt. Im Gegenzug erhalten kleine und mittlere Unternehmen Beihilfen für die Schaffung zusätzlicher Ausbildungs- und Arbeitsplätze. Punkt drei beschreibt die Neuregelung der Sozialversicherungen, Krankheit, Rente, Arbeitslosigkeit, in der alle in Deutschland Einkünfte erzielende Personen beitragspflichtig versichert sein müssen. Darüber hinausgehende Ansprüche können privat zusätzlich versichert werden. Unter Punkt vier werden die Einkommen steuerlich geregelt. Bis 10.000 Euro frei, bis 20.000 zehn Prozent, bis 30.000 zwanzig Prozent, bis 40.000 30 Prozent und darüber 40 Prozent. Albtraum? So einfach kann Politik sein!

Mein Fazit: Computer kaufen keine Computer. Basta!

Bis demnächst, euer Querschläger!

Der ComputerPartner-Autor "Querschläger" ist ein Fachhändler aus Rheinland-Pfalz.

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