Rechtstipps zum Gebrauchtwagenkauf

Schnäppchen oder Schrott?

29.11.2012
Beim Kauf eines Gebrauchtwagens gibt es für den Käufer einiges zu beachten, um nicht durch versteckte und verschwiegene Mängel oder durch das Kleingedruckte im Kaufvertrag böse Überraschungen zu erleben.
Beim Blick ins Kleingedruckte ist so mancher Gebrauchtwagen nicht mehr so günstig wie erwartet.
Beim Blick ins Kleingedruckte ist so mancher Gebrauchtwagen nicht mehr so günstig wie erwartet.
Foto: (c) Stefan Rajewski _ Fotolia.com

Autos sind immer mal wieder günstig zu haben. Auch der Gebrauchtwagenmarkt bietet Autos zu guten Konditionen an. Ob es sich beim angebotenen Auto um ein Schnäppchen oder um Schrott handelt, ist auf den ersten Blick meist nicht zu erkennen. Beim Kauf eines Gebrauchtwagens gibt es für den Käufer einiges zu beachten, um nicht durch versteckte und verschwiegene Mängel, oder durch das Kleingedruckte im Kaufvertrag böse Überraschungen zu erleben. Hier einige Rechtstipps, was Sie über den Gebrauchtwagenkauf grundsätzlich wissen sollten.

Beim Gebrauchtwagenkauf macht es einen entscheidenden Unterschied, ob Sie den Wagen von einem Gebrauchtwagenhändler oder von einer Privatperson erwerben. Ersterer wird als "Unternehmer" bezeichnet. Der Verkauf eines Unternehmers an einen Privaten ist ein "Verbrauchsgüterkauf", der Verkauf eines Privaten an einen Privaten hingegen ein ganz normaler Kauf.

1. Besonderheiten beim Verbrauchsgüterkauf

Unternehmer, die einen Wagen an eine private Person verkaufen müssen für Sachmängel haften. Ein Ausschluss der Sachmängelhaftung ist seit der Schuldrechtsreform 2002 nicht mehr möglich. Als Unternehmer gilt auch jeder selbständige Rechtsanwalt, Arzt oder Handwerker, der seinen Geschäftswagen verkauft!

Beim Autokauf von einem Gebrauchtwagenhändler sollten Sie darauf achten, dass dieser einen Formularvertrag mit den "Allgemeinen Geschäftsbedingungen für den Kauf von gebrauchten Kraftfahrzeugen und Anhängern" des ZDK (Zentralverband Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe e.V.) verwendet. Diese halten den Verkäufer an, ein sorgsames Übergabeprotokoll mit sämtlichen vorhandenen Mängeln zu erstellen. Zudem räumt dieser Vertrag Ihnen ein Rücktrittsrecht vom Kaufvertrag bzw. einen Schadensersatzanspruch ein, sollte das Fahrzeug mit einer erheblichen zeitlichen Verzögerung ausgelieferte werden. Zudem haben Sie ein Anrecht auf eine Probefahrt und ein Nachbesserungsrecht, wenn der Zustand des Wagens von dem Übergabeprotokoll des Händlers abweicht.

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