Vermieter hat Anspruch auf volle Miete

Schnarchender Nachbar ist kein Mietmangel

02.08.2012
Wer in eine Altbauwohnung einzieht, muss davon ausgehen, dass die Schalldämmung unzureichend ist.
Nicht wegen jeder Lärmbelästigung darf die Miete gekürzt werden.
Nicht wegen jeder Lärmbelästigung darf die Miete gekürzt werden.
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Das Verhältnis zum Nachbarn mag noch so gut sein, schnarchen hören möchte man ihn nicht. Geschieht dies doch, ist das Aufkommen von Wut nahezu verständlich. Dennoch rechtfertigt dieser Umstand weder eine fristlose Kündigung, noch eine Mietminderung wegen Lärmbelästigung, wissen die Arag-Experten.

Empört reagierte ein Mieter einer sanierten Altbauwohnung genauso auf die Schnarchgeräusche aus der Wohnung unter ihnen und verlangte zudem von seinem Vermieter noch die Übernahme der Umzugskosten. Dieser war sich jedoch keiner Schuld bewusst, wollte somit nicht auf sein Geld verzichten und erfuhr Unterstützung vom Amtsgericht Bonn (Az.: 6 C 598/08). In einem Altbau sei die Schalldämmung nicht mit der eines Neubaus gleichzusetzen, dessen könnte man sich bewusst sein, wenn man in einen solchen zieht. Daher sind Geräusche von Nachbarn auch kein Grund zur Mietminderung. Der Vermieter muss die ausstehenden Erträge im Nachhinein erstattet bekommen.
Quelle: www.arag.de

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