Schnell und sicher ans Geld

05.06.2007
Von Wibke Spiessbach

Mahnwesen optimieren, Liquidität sichern

Nur wer konsequent mahnt, kann Forderungen auch einholen. Von entscheidender Bedeutung sind die gezielte Auswahl geeigneter Mahnmaßnahmen und ihre systematische Abfolge. Schuldner geraten zwar auch ohne Mahnung 30 Tage nach Rechnungserhalt automatisch in Verzug. Doch Firmen sollten die 30-Tage-Frist nicht untätig verstreichen lassen, sondern ihr Mahnwesen aktiv in die Hand nehmen. Ein Großteil der Gläubiger greift im ersten Schritt auf eine freundliche Zahlungserinnerung per Standardanschreiben zurück. Spätestens nach Verstreichen einer zweiten Mahnfrist sollte in der Regel ein Rechtsanwalt oder ein Inkassobüro eingeschaltet werden. Gleichzeitig sind Eigentumsvorbehalte zu klären und gegebenenfalls ein vollständiger Lieferstopp in die Wege zu leiten. Oft sorgt ein anwaltliches Mahnschreiben bei säumigen Kunden für den nötigen Nachdruck und bewirkt einen schnellen Zahlungsausgleich. Falls nicht, kann beim zuständigen Amtsgericht ein Mahnbescheid beantragt oder ein gerichtliches Mahnverfahren in Gang gesetzt werden.

Sollte sich eine Forderung als uneinbringlich herausstellen, muss das Unternehmen die Liquiditätslücke aus eigenen Finanzreserven schließen. Dieser Kraftakt kann Firmen leicht in eine finanzielle Schieflage bringen. "Spätestens wenn die Forderungsverluste ein Prozent des Firmenumsatzes übersteigen, ist eine kritische Marke erreicht", warnt DHPG-Wirtschaftsprüfer Norbert Nettekoven.

Um die Liquidität trotz hoher Außenstände zu erhalten, kann das Factoring als Sicherungsvariante in Betracht kommen. Hierbei verkauft der Gläubiger seine Forderungen an eine Factoring-Gesellschaft und erhält im direkten Gegenzug eine Gutschrift unter Abzug einer Factoringgebühr und von Finanzierungszinsen. Auf diese Weise stehen Gläubigern sofort nach Rechnungsstellung bis zu 90 Prozent der Forderung als Liquidität zur Verfügung. Die Factoring-Gesellschaft macht die Forderungen selbst beim Schuldner geltend. Im Rahmen eines "stillen Factoring" agiert der Factor dabei im Namen des Gläubigers und tritt nach außen nicht in Erscheinung. Beim so genannten "unechten Factoring" ist zu beachten, dass die Factoring-Gesellschaft kein Ausfallrisiko übernimmt.

Die Kombination unterschiedlicher Formen der Fremd- und Eigenkapitalfinanzierung bietet für Firmen eine Fülle von Gestaltungsmöglichkeiten, die allerdings nicht ohne Expertenrat vonstatten gehen sollten. Zu vielfältig sind die Auswirkungen auf die Bilanz und die Rating-Performance. Grundsätzlich können Unternehmen von einem systematischen Forderungsmanagement gleich mehrfach profitieren. Sie senken nicht nur die Gefahr von Zahlungsausfällen, sondern qualifizieren sich mit einem ausgeklügelten Risikomanagement auch für bessere Ratingnoten. Dies wiederum verschafft mehr Flexibilität in der Kapitalbeschaffung und gewährleistet langfristig eine ausreichende Firmenliquidität. (Wibke Spiessbach/mf)

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