EuGH-Gutachten

Schufa-Scoring verstößt gegen EU-Recht

17.03.2023

Die Insolvenzgerichte machen solche Informationen öffentlich, löschen sie aber nach einem halben Jahr. Die Schufa löscht solche Einträge in ihrem Register allerdings erst nach bis zu drei Jahren. Das ist nach Ansicht des EuGH-Generalanwalts rechtswidrig. Ziel der Restschuldbefreiung sei es, dass die Betreffenden sich wieder am Wirtschaftsleben beteiligen können. Das würde vereitelt, wenn private Wirtschaftsauskunfteien die Daten über die Insolvenz länger speichern dürften. Der Bundesgerichtshof prüft derzeit einen ähnlichen Fall.

# Notizblock

## Internet - [Schlussanträge C-26/22](http://dpaq.de/JZudy) -

[Schlussanträge C-634/21](http://dpaq.de/Pu7im) -

[Pressemitteilung des EuGH](http://dpaq.de/qVwNG)

## Orte - [Europäischer Gerichtshof](Rue du Fort Niedergruenewald, 2925 Luxembourg, Luxemburg)

## Service - Rechtssache C-634/21; C-26/22; C-64/22

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