Schutzloser Walkman

07.06.2002
Kaum ist er 23 Jahre alt, und schon verliert er seine Exklusivität. Die Rede ist von Sonys legendären „Walkman". Der oberste Gerichtshof in Wien entschied, dass der Name Walkman nicht mehr länger als geschützte Marke angesehen werden muss. Die Begründung: Der Begriff habe sich als gängige Bezeichnung für tragbare Kassettenabspielgeräte eingebürgert und könne somit als Marke nicht mehr geschützt werden. Sony hatte ein Verfahren gegen die Wiener Großhandelsfirma Timetron angestrengt, die Haushalts- und Unterhaltungselektronik im Fernen Osten herstellen lässt und vor allem in Osteuropa vertreibt. Die Wiener hatten tragbare Kassettenabspielgeräte unter dem Namen Walkman verkauft. Während des Verfahrens hatte der Anwalt der Wiener bewiesen, dass der Name Walkman im normalen Sprachgebrauch vertreten sei. Wer Walkman sage, denke nicht automatisch an das Sony-Produkt. Der Oberste Gerichtshof war der Auffassung, Sony habe nichts unternommen, damit sich „ein anderes Zeichen als Gattungsbegriff an Stelle ihrer Marke durchsetzt". Das Unternehmen hätte vielmehr tatenlos akzeptiert, dass das Wort in Wörterbüchern auftauche. Somit habe Sony „den Verlust seines Markenrechts hinzunehmen".Das Wiener Urteil kann nach Auffassung von Rechtsexperten auch über die Grenzen hinaus Bedeutung erlangen, da das österreichische Markenrecht schon der entsprechenden EU-Richtlinie entspricht. Ganz schön traurig für Sony. Hat mal jemand mal ein Tempo für mich, oh sorry, ich meine natürlich ein Papiertaschentuch?(go)

Kaum ist er 23 Jahre alt, und schon verliert er seine Exklusivität. Die Rede ist von Sonys legendären „Walkman". Der oberste Gerichtshof in Wien entschied, dass der Name Walkman nicht mehr länger als geschützte Marke angesehen werden muss. Die Begründung: Der Begriff habe sich als gängige Bezeichnung für tragbare Kassettenabspielgeräte eingebürgert und könne somit als Marke nicht mehr geschützt werden. Sony hatte ein Verfahren gegen die Wiener Großhandelsfirma Timetron angestrengt, die Haushalts- und Unterhaltungselektronik im Fernen Osten herstellen lässt und vor allem in Osteuropa vertreibt. Die Wiener hatten tragbare Kassettenabspielgeräte unter dem Namen Walkman verkauft. Während des Verfahrens hatte der Anwalt der Wiener bewiesen, dass der Name Walkman im normalen Sprachgebrauch vertreten sei. Wer Walkman sage, denke nicht automatisch an das Sony-Produkt. Der Oberste Gerichtshof war der Auffassung, Sony habe nichts unternommen, damit sich „ein anderes Zeichen als Gattungsbegriff an Stelle ihrer Marke durchsetzt". Das Unternehmen hätte vielmehr tatenlos akzeptiert, dass das Wort in Wörterbüchern auftauche. Somit habe Sony „den Verlust seines Markenrechts hinzunehmen".Das Wiener Urteil kann nach Auffassung von Rechtsexperten auch über die Grenzen hinaus Bedeutung erlangen, da das österreichische Markenrecht schon der entsprechenden EU-Richtlinie entspricht. Ganz schön traurig für Sony. Hat mal jemand mal ein Tempo für mich, oh sorry, ich meine natürlich ein Papiertaschentuch?(go)

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