Schwangere Arbeitnehmerin auch bei befristeten Arbeitsvertrag geschützt

30.07.2004
In zwei Urteilen hat der Europäische Gerichtshof die Position schwangerer Arbeitnehmerinnen auch bei befristeten Arbeitsverträgen gestärkt. Eine Schwangerschaft kann bei befristeten Arbeitsverträgen weder eine Kündigung noch eine "Einstellungsverweigerung" rechtfertigen.

In zwei Urteilen hat der Europäische Gerichtshof die Position schwangerer Arbeitnehmerinnen auch bei befristeten Arbeitsverträgen gestärkt. Eine Schwangerschaft kann bei befristeten Arbeitsverträgen weder eine Kündigung noch eine "Einstellungsverweigerung" rechtfertigen.

Das europaweite Kündigungsverbot wegen einer Schwangerschaft gelte gleichermaßen für unbefristete wie für befristete Arbeitsverträge. Dies entspricht laut Mitteilung des Deutschen Anwaltvereins auch der deutschen Rechtssprechung.

Darüber hinaus kann eine unzulässige "Einstellungsverweigerung" vorliegen, wenn ein befristeter Vertrag nicht verlängert wird. Liegt dies allein an der Schwangerschaft, so bestehe ein Anspruch auf die Stelle. Die Frage nach der Schwangerschaft beim Einstellungsgespräch sei unzulässig. Dabei ist es der vorstelligen Arbeitnehmerin gestattet, bewusst falsch zu antworten (AZ: C-438/99 und C-109/00). (mf)

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