Der Europäische Gerichtshof hat die Position schwangerer Arbeitnehmerinnen auch bei befristeten Arbeitsverträgen gestärkt. Eine Schwangerschaft kann dem Urteil zufolge bei befristeten Arbeitsverträgen weder eine Kündigung noch eine "Einstellungsverweigerung" rechtfertigen.
Das europaweite Kündigungsverbot wegen einer Schwangerschaft gelte gleichermaßen für unbefristete wie für befristete Arbeitsverträge, heißt es in der Begründung. Eine unzulässige "Einstellungsverweigerung" kann vorliegen, wenn ein befristeter Vertrag nicht verlängert wird. Liegt dies allein an der Schwangerschaft, so bestehe ein Anspruch auf die Stelle (Az: C-438/99). (mf)