Schwangere Mitarbeiterin und Beschäftigungsverbot

08.03.2000

Der Arbeitgeber, der die Richtigkeit eines ärztlichen Beschäftigungsverbots einer schwangeren Arbeitnehmerin nach Paragraf 3 I MuSchG bestreitet, hat Umstände darzulegen und zu beweisen, die zu ernsthaften Zweifeln am Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen Anlass geben. Gelingt ihm dies, ist die schwangere Arbeitnehmerin verpflichtet, ihrerseits darzulegen und zu beweisen, dass bei einer Fortdauer der Beschäftigung tatsächlich Leben oder Gesundheit von Mutter und Kind gefährdet gewesen wären (Landesarbeitsgericht Düsseldorf, Az.: 5 Sa 1598/98). (jlp)

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