Schweigen ist Gold

23.11.2000

Wer gegenüber Freunden oder Kollegen gerne mal sein Herz über die Arbeit ausschüttet, sollte vorsichtig sein. Denn die betriebliche Schweigepflicht, Bestandteil des Arbeitsvertrages, reicht viel weiter, als die meisten Angestellten wissen dürften. Wie die Zeitung "Die Welt" berichtete, fallen laut Hans-Peter Viethen, Ministerialrat im Bundesministerium für Arbeit und Sozialordnung, "die so genannten Betriebsgeheimnisse auf jeden Fall unter die Schweigepflicht". So dürften laut Viethen keinesfalls Interna wie Warenbezugsquellen, Rabatte, Konditionen oder Preislisten ausgeplaudert werden. Bei Gesprächen im Kollegenkreis ist ebenfalls Vorsicht geboten, Einzelheiten zu laufenden Projekten dürfen nicht an Mitarbeiter aus anderen Abteilungen weitergegeben werden, wenn dies vom Arbeitgeber ausdrücklich angeordnet wurde. Aber auch rufschädigende Aussagen über das Privatleben des Chefs sind tabu. Gefährlich lebt, wer Gerüchte über den Alkoholkonsum oder das Liebesleben seines Vorgesetzten in die Welt setzt.

Die Konsequenzen unerlaubter Plaudereien hängen davon ab, wie hoch der Schaden für die Firma ist. Im Normalfall erhält der betreffende Arbeitnehmer zunächst eine Abmahnung, in besonders schweren Fällen droht die Kündigung. Entsteht dem Unternehmen ein finanzieller Schaden, kann der Arbeitnehmer auf Schadensersatz verklagt werden. Die Schweigepflicht gilt auch weiter, wenn ein Angestellter das Unternehmen verlassen hat. "Auf keinen Fall dürfen Unterlagen wie Preis- oder Kundenlisten, Computerprogramme oder Konzeptentwürfe mitgenommen werden", so Viethen. (st)

Zur Startseite