Schwere Verpackung ist vorsichtig zu öffnen

14.03.2002

Wer leichtfertig Verpackungen mit schwerem Inhalt öffnet, kann bei einem Unfall nicht mit Schadenersatz und Schmerzensgeld rechnen. Im vorliegenden Fall hatte eine Lehrerin einen Baumarkt auf Zahlung von 12.000 Mark verklagt, weil ihr beim Auspacken eines Außenkamin-Bausatzes eine 70 Kilogramm schwere Bodenplatte auf das Bein gefallen war. Dabei hatte sie einen komplizierten Bruch des Sprunggelenks erlitten.

Die Pädagogin machte den Baumarkt für eine "unzureichende Verpackung" und mangelnde Information über die Gefahren bei der Montage verantwortlich. Das Gericht hingegen meinte, dass sie gegen ihre eigene Vorsichtsregeln verstoßen habe. Denn schon die eigene Lebenserfahrung zeige, dass man in solch einer Situation besonders vorsichtig zu Werke gehen muss (Landgericht Köln, Az.: 25 O 373/00). (jlp)

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