SCO darf gegen IBM nicht zweimal klagen

07.07.2005
Das Taktieren SCOs gegen IBM im Prozess wegen Urheberrechtsverletzungen hat - vorläufig - ein Ende.

Das Taktieren SCOs gegen IBM im Prozess wegen Urheberrechtsverletzungen hat - vorläufig - ein Ende. Der zuständige Richter Dale Kimball lehnte einen Antrag des Unix-Anbieters auf Änderung der Klage ab. Er begründete seine Haltung so: "Die vorgeschlagene Erweiterung zuzulassen hätte diese schon umfangreiche und komplexe Untersuchung verlängert und würde nur dazu führen, eine Entscheidung zu verzögern.".

Seit März 2003 versucht SCO, IBM wegen urheberrechtlich geschütztem Unix-Quellcode, der sich in Linux wieder finden soll, zu verklagen.

Doch im Verlauf der zwei Jahre änderte SCO seine Prozessstrategie. Führte die Klage anfangs rund ein Dutzend Einzelvergehen auf, zog das Unternehmen nach und nach Klagepunkte zurück, so dass es seit der Eröffnung des Verfahrens schon zweimal die Klage geändert hat.

Beim jetzigen dritten Mal beantragte SCO, klären zu lassen, ob IBM weitere Urheberrechte und Verträge verletzt hat. So soll Big Blue die Einblickein den Unix-Code , die sie beim 1996 verkündeten Unix-Gemeinschaftsprojekt "Monterey" erhalten hat, für die AIX -Entwicklung verwendet haben.

Doch nachdem dieser Vorwurf bereits in der ersten Klageschrift stand, SCO ihn jedoch wieder zurückgezogen hat, wollte Richter Kimball von einer neuerlichen Aufnahme dieses Vorwurfes nichts mehr wissen.

Der offensichtlich verärgerte Richter setzte zudem zwei Pflöcke: Er legte fest, dass alle Voruntersuchungen und Eingaben bis zum 17. März 2006 abgeschlossen sein müssten, und er verfügte, am 26. Februar 2007 mit dem Hauptverfahren zu beginnen. (wl)

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