SCO hat in Deutschland keine Handhabe gegen Linux-Nutzer

14.08.2003
Deutsche Linux-Anwender müssen sich vor etwaigen Forderungen seitens SCO nicht fürchten, das betonte nochmals Daniel Riek, Vorstandsmitglied beim Linux-Verband. So hat sich SCO Deutschland verpflichtet, hierzulande nicht mehr zu behaupten, Linux-Betriebssysteme enthielten unrechtmäßig erworbenes geistiges Eigentum von SCO. Außerdem werde die Unix-Company Linux-Anwender hierzulande nicht weiter strafrechtlich verfolgen. Bei Zuwiderhandlung gegen diese Unterlassungserklärung droht SCO eine Vertragsstrafe in Höhe von 10.000 Euro. Einstweilige Verfügungen gegen das Vorgehen von SCO haben mittlerweile die Bremer Univention GmbH sowie Tarent GmbH am Landgericht München I erwirkt. Gleichzeitig heißt die Open-Source-Szene die von Red Hat in den USA gegen SCO angestrengte Klage gut. "Wir begrüßen es, dass SCOs Anschuldigungen nun vor Gericht geklärt und Zweifel an der Rechtssicherheit bei der Nutzung von Linux widerlegt werden", so Riek gegenüber der Presse. (rw)

Deutsche Linux-Anwender müssen sich vor etwaigen Forderungen seitens SCO nicht fürchten, das betonte nochmals Daniel Riek, Vorstandsmitglied beim Linux-Verband. So hat sich SCO Deutschland verpflichtet, hierzulande nicht mehr zu behaupten, Linux-Betriebssysteme enthielten unrechtmäßig erworbenes geistiges Eigentum von SCO. Außerdem werde die Unix-Company Linux-Anwender hierzulande nicht weiter strafrechtlich verfolgen. Bei Zuwiderhandlung gegen diese Unterlassungserklärung droht SCO eine Vertragsstrafe in Höhe von 10.000 Euro. Einstweilige Verfügungen gegen das Vorgehen von SCO haben mittlerweile die Bremer Univention GmbH sowie Tarent GmbH am Landgericht München I erwirkt. Gleichzeitig heißt die Open-Source-Szene die von Red Hat in den USA gegen SCO angestrengte Klage gut. "Wir begrüßen es, dass SCOs Anschuldigungen nun vor Gericht geklärt und Zweifel an der Rechtssicherheit bei der Nutzung von Linux widerlegt werden", so Riek gegenüber der Presse. (rw)

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