SCO verliert gegen DaimlerChrysler

26.07.2004
SCO hat eine schmerzhafte Niederlage gegen DaimlerChrysler hinnehmen müssen. Ein Gericht im amerikanischen Bundesstatt Michigan gab dem Stuttgarter Autobauer darin Recht, er müsse seine Nutzung von Linux und Unix nicht offen legen. SCO hatte gegen den Konzern geklagt, er habe gegen Vorgaben gemäß der Unix-Software-Vereinbarung mit SCO verstoßen. Die Stuttgarter hatten auf eine Anfrage des Unix-Klägers zur Nutzung nicht geantwortet. Vor Gerichht argumentierten sie, ihr letztes Unix-Update reiche sieben Jahre zurück und stamme vom vorherigen Halter der Unix-Rechte, AT&T. Lizenzverträge mit SCO bestünden deshalb nicht, weshalb sie auch nicht zur Auskunft gegenüber dem vermeintlichen Unix-Rechteinhaber verpflichtet seien. Das Gericht entschied nun, dass SCO kein Recht auf Informationen habe. Es lies jedoch merkwürdigerweise offen, ob SCO ein Schaden entstanden sein könnte. Auf jedem Fall müsse SCO das nachweisen. Das Urteil könnte exemplarisch das weitere Vorgehen von SCO bestimmen. Die Company hatte laut eigenen Angaben im vergangenen Dezember 3.000 Unternehmen aufgefordert, die interne Verwendung von Unix und Linux offen zu legen. Experten rechnen nun damit, dass SCO den Streit mit dem Autokonzern nicht weiterführen wird. SCO-Sprecher Blake Stowell sagte einem Medienbericht zufolge: Der Fall sei "weitestgehend erledigt". In Deutschland setzen BMW und VW ebenfalls Unix ein, wurden aber von SCO nicht belangt. (wl)

SCO hat eine schmerzhafte Niederlage gegen DaimlerChrysler hinnehmen müssen. Ein Gericht im amerikanischen Bundesstatt Michigan gab dem Stuttgarter Autobauer darin Recht, er müsse seine Nutzung von Linux und Unix nicht offen legen. SCO hatte gegen den Konzern geklagt, er habe gegen Vorgaben gemäß der Unix-Software-Vereinbarung mit SCO verstoßen. Die Stuttgarter hatten auf eine Anfrage des Unix-Klägers zur Nutzung nicht geantwortet. Vor Gerichht argumentierten sie, ihr letztes Unix-Update reiche sieben Jahre zurück und stamme vom vorherigen Halter der Unix-Rechte, AT&T. Lizenzverträge mit SCO bestünden deshalb nicht, weshalb sie auch nicht zur Auskunft gegenüber dem vermeintlichen Unix-Rechteinhaber verpflichtet seien. Das Gericht entschied nun, dass SCO kein Recht auf Informationen habe. Es lies jedoch merkwürdigerweise offen, ob SCO ein Schaden entstanden sein könnte. Auf jedem Fall müsse SCO das nachweisen. Das Urteil könnte exemplarisch das weitere Vorgehen von SCO bestimmen. Die Company hatte laut eigenen Angaben im vergangenen Dezember 3.000 Unternehmen aufgefordert, die interne Verwendung von Unix und Linux offen zu legen. Experten rechnen nun damit, dass SCO den Streit mit dem Autokonzern nicht weiterführen wird. SCO-Sprecher Blake Stowell sagte einem Medienbericht zufolge: Der Fall sei "weitestgehend erledigt". In Deutschland setzen BMW und VW ebenfalls Unix ein, wurden aber von SCO nicht belangt. (wl)

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