SCO will deutsche Linux-Nutzer verklagen

23.03.2004
Deutsche Unternehmen, die Linux einsetzen, drohen hohe Forderungen seitens des Softwerkers SCO. Die Firma, der hierzulande mittels einstweilige Verfügung verboten ist, zu behaupten, das Linux-System sei ihr geistiges Eigentum, arbeite "mit Hochdruck daran, die rechtlichen Voraussetzungen dafür zu schaffen", auch in Deutschland gegen Firmen klagen zu können. Das erklärte Gregory Blepp, Vice President bei SCO, gegenüber der Financial Times Deutschland (ftd).

Deutsche Unternehmen, die Linux einsetzen, drohen hohe Forderungen seitens des Softwerkers SCO. Die Firma, der hierzulande mittels einstweilige Verfügung verboten ist, zu behaupten, das Linux-System sei ihr geistiges Eigentum, arbeite "mit Hochdruck daran, die rechtlichen Voraussetzungen dafür zu schaffen", auch in Deutschland gegen Firmen klagen zu können. Das erklärte Gregory Blepp, Vice President bei SCO, gegenüber der Financial Times Deutschland (ftd).

SCO Deutschland war in der Verfügung untersagt worden, zu behaupten, Linux sei ihr geistiges Eigentum. Juristisch hat dies zu Folge, dass Linux-Benutzer hierzulande nicht für Schutzrechtsverletzungen haftbar gemacht werden. Blepp kündigte an, sobald die Verfügung aufgehoben worden wäre, Anwender über die Ansprüche von SCO umfassend zu informieren und dann dann einzelne Firmen anzuschreiben. SCOs Absicht sei es, in Deutschland, wie in den USA schon geschehen, zu klagen. (wl)

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